Rechsteiner Paul · Ständerat · 2020-12-02
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-02
Wortprotokoll
Wir haben die Eintretensdebatte geführt, und die Sache ist mit Mehrheit und Minderheit entschieden. Weil es sich aber um eine potenziell wahrscheinliche Referendumsvorlage handelt, möchte ich hier noch zwei, drei Worte zu ihrer Bedeutung verlieren.
Die Vorlage stammt aus dem Jahre 2017. Ich meine, dass sich die Verhältnisse grundlegend geändert haben und der Nichteintretensentscheid des Nationalrates deshalb richtig ist. Dies aus zwei Gründen: Der erste Grund ist die Covid-19-Krise mit ihren unglaublichen Auswirkungen. Wir treffen auch Massnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft, und dies in einem Ausmass, das historisch präzedenzlos ist. Wir werden heute Nachmittag im Rahmen der Covid-19-Gesetzgebung wieder darüber sprechen. Diese Massnahmen müssen auch finanziert werden. Deshalb ist es gerade heute nicht zu vertreten, hier - an einem Ort, wo es am Ende keine bedeutenden Auswirkungen hat - ohne Gegenfinanzierung eine halbe Milliarde Franken auszugeben und damit die Einnahmen des Bundes zu schwächen. Das ist die eine Argumentation, die ich hier noch vorbringen möchte.
Der zweite Grund ist, dass sich die Verhältnisse seit der Eintretensdebatte auch abstimmungspolitisch geändert haben. Ende September hat hier eine nicht unbedeutende Volksabstimmung stattgefunden. Wie Sie wissen, hat das Volk es mit grosser Mehrheit abgelehnt, Einnahmenausfälle für den Fiskus, für den Haushalt, der sehr gefordert ist, zu produzieren - nämlich bei der Vorlage zu den Kinderabzügen. Diejenigen, die damals die Mehrheit gebildet haben - es sind ähnliche Kreise wie heute -, haben sich gegenseitig versichert, dass dafür sicher Akzeptanz gefunden werde und dass dies auch für den Bundeshaushalt kein Problem sei. Das war im Stile dessen, was der Kommissionssprecher hier vorgetragen hat. Das Resultat haben Sie an der Urne gesehen: eine kapitale Niederlage für dieses Projekt aus dem Bundeshaus, das diese Priorität in der Sache nicht hat und eben Einnahmenausfälle produziert, die nicht zu rechtfertigen sind. Ich meine, diese Argumente gelten jetzt, nach dieser Volksabstimmung von Ende September, umso mehr. Wir werden das [PAGE 1149] bei der Gesamtabstimmung und bei der Schlussabstimmung über diese Vorlage dann sehen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, diese Änderung des Zolltarifgesetzes abzulehnen.