Hegglin Peter · Ständerat · 2020-12-02
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-02
Wortprotokoll
Gerne berichte ich zum Rechnungsabschluss 2019. Normalerweise behandeln wir den Rechnungsabschluss des vergangenen Jahres in der Sommersession. Vorgängig prüfen die Subkommissionen jeweils an Visiten und Sondersitzungen die Abschlüsse und Ergebnisse mit den zuständigen Vertreterinnen und Vertretern der Departemente. Dabei hätten sie dieses Jahr einen sehr erfreulichen Ertragsüberschuss prüfen können. Der Bundeshaushalt schloss das Jahr 2019 mit einem hohen ordentlichen Überschuss von 3,1 Milliarden Franken ab. Budgetiert gewesen waren 1,2 Milliarden. Die Verbesserung ist je zur Hälfte auf höhere Einnahmen und auf tiefere Ausgaben zurückzuführen. Vor allem die Verrechnungssteuer und die direkte Bundessteuer verzeichneten Mehreinnahmen, wobei die Finanzverwaltung für eine bessere, periodengerechte Abgrenzung der Verrechnungssteuer ein neues Modell anwendete. Die Mehrwertsteuer blieb unter den Erwartungen. Auf der Aufwandsseite blieben vor allem die Ausgaben für die soziale Wohlfahrt, die Sicherheit und den Verkehr unter den veranschlagten Werten.
In den vergangenen Jahren war das Rechnungsergebnis meistens viel besser als der Voranschlagswert. Einzig im Jahr 2014 lag das Rechnungsergebnis leicht unter dem Voranschlagswert. Aus heutiger Sicht scheinen solche Ergebnisse und Zahlen aus einer anderen Zeit zu stammen.
Dieses Jahr verlief der Prüfprozess völlig anders. Der Lockdown und die Absage aller Sitzungen im Frühjahr verhinderten einen geordneten Ablauf. Der Ablauf war neu zu organisieren. Weil die Rechnung eine Rückwärtsbetrachtung ist, erlaubten wir uns, gemäss Absprache unter den Finanzkommissionspräsidenten und mit der Ratsleitung, die Prüfung der Rechnung mit der Prüfung des Voranschlages 2021 zusammenzulegen. Einerseits war das ein Synergiegewinn, andererseits aber auch eine echte Herausforderung, vor allem für die neuen Ratsmitglieder, die erstmals die komplizierte Rechnungslegung des Bundes zu prüfen hatten.
Nichtsdestotrotz können wir bestätigen, dass die Rechnung ordnungsgemäss geführt ist. Die Finanzkontrolle hat in ihrem Prüfbericht nur eine Einschränkung bezüglich der periodengerechten Abgrenzung der Verrechnungssteuerguthaben in der Finanzierungsrechnung vermerkt. Diese Einschränkung dürfte aber aufgrund einer vorgesehenen Änderung des Finanzhaushaltgesetzes in absehbarer Zeit der Vergangenheit angehören. Ansonsten attestierte die Finanzkontrolle der Finanzverwaltung eine vorzügliche Rechnungsführung.
Verbunden mit der Rechnung prüfen die Finanzkommissionen auch die verselbstständigten Einheiten des Bundes. Es sind dies z. B. die Finma, die Sifem AG, das Metas, die Innosuisse, die Pro Helvetia, die Swissmedic und das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat, um einige zu erwähnen. Weiter möchte ich noch die Compenswiss erwähnen, den Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO. Diese Institutionen sind zwar nicht Teil des Bundesbudgets, erfüllen aber eine öffentliche Aufgabe. Die Finanzkommissionen und die Geschäftsprüfungskommissionen üben die Oberaufsicht über die Wahrnehmung der Eignerrolle durch den Bundesrat aus. Insgesamt kann ich festhalten, dass wir von den geleisteten Arbeiten einen guten bis sehr guten Eindruck erhalten haben.
Weiter enthält der Bundeshaushalt sehr viele Subventionen. Artikel 5 des Subventionsgesetzes verpflichtet den Bundesrat, sämtliche Subventionen mindestens alle sechs Jahre [PAGE 1157] zu überprüfen und dem Parlament Rechenschaft abzulegen. Dieses Jahr war das UVEK an der Reihe. Das UVEK ist für 58 Subventionskredite verantwortlich. Davon wurden 49 überprüft. Bei 11 Subventionen wurde ein Handlungsbedarf erkannt. Diese 11 Subventionen sollen in nächster Zeit dann vertiefter überprüft werden.
Ein wesentlicher Teil der Finanzoberaufsicht der beiden Finanzkommissionen betrifft auch die Informatikführung. Die Kommissionen haben diese im Nachgang zu den Arbeiten der Arbeitsgruppe Insieme verstärkt. Im Rahmen der Staatsrechnungssitzungen wird auch die IKT-Führung der Departemente sowie ein Projekt aus einem Amt pro Departement geprüft. Aufgrund der speziellen Situation in diesem Jahr haben sich die neu zusammengesetzten Kommissionen auf die IKT-Führung der Generalsekretariate beschränkt. Im Frühjahr 2021 werden dann wieder einzelne Projekte geprüft werden. Insgesamt haben wir einen guten Eindruck von der Führung der Projekte erhalten. Die verantwortlichen Personen sind für die speziellen Anforderungen sensibilisiert. Bei den finanziellen und vor allem bei den personellen Ressourcen bestehen aber nach wie vor Engpässe, was zu Projektverzögerungen führen kann.
Mit der Nachmeldung vom 25. September beantragt der Bundesrat eine Änderung betreffend die Verbuchung des Ertragsüberschusses. Die Ausgaben des Bundes blieben 2019 um 3,134 Milliarden unter dem Höchstbetrag für die Gesamtausgaben gemäss Schuldenbremse. Davon waren 927 761 104 Franken bereits im Voranschlag 2019 vorgesehen. Dieser Betrag soll in Anwendung von Artikel 17c des Finanzhaushaltgesetzes nachträglich dem Amortisationskonto gutgeschrieben werden, da dieses wegen der hohen ausserordentlichen Ausgaben zur Bewältigung der Corona-Pandemie per Ende 2020 einen hohen Fehlbetrag ausweisen wird. Ein analoges Vorgehen wurde bereits 2010, im Einführungsjahr der Ergänzungsregel, gewählt. Zu diesem Zweck muss Artikel 2 des Bundesbeschlusses über die eidgenössische Staatsrechnung mit einem neuen Absatz 1 ergänzt und müssen die Beträge angepasst werden. Die Finanzkommission ist mit diesen Änderungen einverstanden. Sie empfiehlt Ihnen die Staatsrechnung 2019 mit den Bundesbeschlüssen I, II und III einstimmig zur Annahme.
Schliessen möchte ich meine Ausführungen mit dem besten Dank an den Bundesrat und an die Verwaltung und an deren Mitarbeitende für die pflichtbewusste Erledigung ihrer Aufgaben.