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AB 272396

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-02

Wortprotokoll

Sie ist schon rekordverdächtig, die Vorlage, die Sie vor sich haben. An sich ist es nur eine Gesetzesänderung, aber das Parlament hat das Gesetz erst am 25. September dieses Jahres beschlossen, und bereits am 18. November beantragte der Bundesrat dem Parlament wieder eine dringliche und doch grundlegende Änderung dieses eben beschlossenen [PAGE 1161] Gesetzes. Die Geschwindigkeit der Gesetzgebung erkennen Sie auch daran, dass wir heute über diese Änderungen diskutieren und gestern schon die Verordnung dazu in Kraft getreten ist, genau genommen jene zum Bereich der Härtefälle. Aussergewöhnliche Zeiten, aussergewöhnliche Gesetzgebung.

Der Bundesrat beantragt uns, das Covid-19-Gesetz namentlich wegen der zweiten Corona-Welle zu ändern, punktuell, aber doch fundamental. Er beantragt die Aufstockung des Härtefallprogramms auf insgesamt 1 Milliarde Franken und dabei gleichzeitig die Erhöhung des Bundesanteils von der Hälfte auf zwei Drittel. Ferner sollen die Leistungen im Bereich der Kurzarbeit erweitert werden, insbesondere sollen auch befristet Angestellte eingeschlossen werden. Im Sportbereich sollen professionelle und semiprofessionelle Clubs neu auch mit A-Fonds-perdu-Beiträgen unterstützt werden können.

Die Gesetzgebung ist in das gesamte Covid-19-Programm, wenn ich es so nennen darf, einzuordnen. Wir haben die Kurzarbeitsentschädigung, die bisher eine wesentliche Säule der Bewältigung dieser Krise war. Dann haben wir die Covid-19-Kredite, die nicht so stark beansprucht worden sind, wie wir erwartet hatten, die aber doch eine wichtige Säule zur Liquiditätsstützung und zur Verhinderung von Entlassungen waren. Dann haben wir die Härtefallregelung, über die wir heute unter anderem sprechen. Schliesslich - oft vergessen - haben wir die Erwerbsersatzordnung, die im Bereich der Selbstständigen und Arbeitgeberähnlichen ein neues Unterstützungsprodukt schafft. Die Härtefallregelung ist eigentlich, wie es im Nationalrat gesagt wurde, eine Regelung für normale Unternehmungen, also Unternehmungen, die nicht in einem speziellen Bereich - Sport, Kultur oder andere - tätig sind.

Die Gesetzgebung steht auch ein bisschen unter dem Zeichen der Frage: Was macht eigentlich der Bund, und was machen die Kantone? In unserer ersten Gesetzgebung im September haben wir das Gewicht stark auf die Kantone gelegt - zu Recht. Dieser Grundpfeiler wird beibehalten, auch in der vorliegenden Revision, aber es werden doch erhebliche Korrekturen zugunsten der Kantone gemacht. So wird - ich habe es gesagt - die Härtefallregelung nicht nur finanziell ausgeweitet, sondern der Anteil der Kantone wird von der Hälfte auf einen Drittel gesenkt, und das gesamte Sportprogramm, das wir heute diskutieren, geht vollständig zulasten des Bundes und nicht mehr teilweise zulasten der Kantone. Man kann darüber diskutieren, ob das richtig oder falsch ist. Herr Bundesrat Maurer hat es vorhin gesagt: Wir rechnen damit, dass in den nächsten Jahren auf die Kantone und vielleicht auf die Gemeinden eben grössere Zusatzbelastungen zukommen werden als auf den Bund selber. Schliesslich umfasst die Revision auch das Ordnungsbussenrecht, das insbesondere in den Medien stark beachtet worden ist.

Zum Vorgehen: Der Nationalrat hat diese Gesetzesänderung gestern beraten. Der Nationalrat hatte es dabei mit 24 Minderheiten zu tun. Er hat im Resultat dann 11 Abweichungen von der bundesrätlichen Botschaft beschlossen. In der Gesamtabstimmung hat der Nationalrat das Paket mit 179 zu 12 Stimmen bei 2 Enthaltungen sehr deutlich angenommen.

Ihre Kommission hat das Projekt bereits am letzten Freitag beraten. Wir sind zwar Zweitrat, aber Ihre Kommission hat das Geschäft beraten, noch bevor der Erstrat es gestern beriet. Das war relativ einfach möglich, weil sehr viele Anträge unserer Schwesterkommission im Nationalrat schon vorlagen und weil wir gestern gemerkt haben, dass der Nationalrat in der Regel seiner Kommission gefolgt ist.

Ihre Kommission schlägt Ihnen nun im Wesentlichen vor, sechs Differenzen zu den nationalrätlichen Beschlüssen zu schaffen. Es liegen Ihnen heute - das sehen Sie, wenn Sie die Fahne lesen - neben den abweichenden Mehrheitsanträgen sieben Minderheitsanträge vor. Ihre Kommission hat Mitberichte Ihrer FK, SGK und WBK eingeholt.

Wenn wir in der Folge dann von diesen sechs Differenzen reden, dann sehen wir, dass sie erstens im Bereich der Spitalkosten liegen, bei der Frage: Wer bezahlt allfällige Ausfälle in der Corona-Krise? Ist es der Bund, sind es die Kantone, oder sind es subsidiär die Krankenkassen? Zweitens gibt es Differenzen im Bereich der Härtefallregelung, speziell zur Frage, ab welcher Umsatzschwelle eine Unternehmung die Berechtigung haben soll, Härtefallentschädigungen zu bekommen. Dann haben wir Differenzen im Bereich des Sportpaketes, insbesondere zur Frage: Auf welcher Einkommensbasis sollen bei den Sportverbänden Entschädigungen gewährt werden? Schliesslich haben wir eine Differenz bei der Kurzarbeitsentschädigung, spezifisch bei der Frage der Rückwirkung. Das sind die Differenzen.

Jetzt sage ich Ihnen noch, wo wir keine Differenzen haben. Erstaunlicherweise besteht bei der in der Öffentlichkeit meistdebattierten Frage keine Differenz, nämlich bei der Frage der Änderung des Ordnungsbussenrechts, bei der Frage, wie das Nichttragen einer Maske bestraft werden soll. Wir kommen dann noch darauf zurück. Beide Räte haben hier einhellig eine Lösung gefunden. Keine Differenz besteht auch bei der Frage, ob die Härtefallmittel auf 1 Milliarde aufgestockt werden sollen. Beide Seiten sind sich hier einig. Auch keine Differenz besteht mehr beim Sportpaket, bei der Grundfrage, ob der Bund diese Kosten übernehmen soll und ob es künftig A-Fonds-perdu-Beiträge sein sollen und nicht Darlehen. In diesen Bereichen liegt also schon vor unserer Beratung eine Einigung vor. Sie werden im Folgenden sehen, dass wir sieben Minderheitsanträge zu behandeln haben, sechs Differenzen und dass bis jetzt noch zwei Einzelanträge zu verschiedenen Punkten dazugekommen sind.

Das Eintreten war in der Kommission unbestritten, und ich beantrage Ihnen jetzt schon, auch auf die Vorlage einzutreten.

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