Müller Damian · Ständerat · 2020-12-03
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-03
Wortprotokoll
Bezüglich dieses Geschäftes werde ich mich entsprechend der Diskussion in unserer Kommission kurzhalten.
Gemäss Artikel 48a Absatz 2 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes erstattet der Bundesrat der Bundesversammlung jährlich Bericht über die von ihm, von den Departementen, Gruppen oder Bundesämtern abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge. Dieser Bericht ermöglicht dem Parlament zu prüfen, ob ein bestimmter Vertrag nachträglich der parlamentarischen Genehmigung unterliegen soll. Jeder bilaterale oder multilaterale Vertrag, den die Schweiz im Berichtsjahr ohne Ratifikationsvorbehalt unterzeichnet, ratifiziert oder genehmigt hat, dem sie beigetreten ist oder der im Berichtsjahr vorläufig anwendbar war, wird kurz dargestellt. Die der parlamentarischen Genehmigung unterliegenden Verträge sind von der Pflicht zur Berichterstattung nicht betroffen und sind daher im Bericht nicht enthalten.
An der Sitzung vom vergangenen 5. Oktober setzte sich die Aussenpolitische Kommission mit dem betreffenden Bericht aus dem Jahre 2019 auseinander. In diesem Jahr gab es 585 Vertragsabschlüsse, 59 mehr als im Jahr zuvor. Dazu kommen noch 253 Vertragsänderungen, 20 weniger als 2018. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 838 Verträge abgeschlossen oder modifiziert.
In der Diskussion erkundigte sich ein Kommissionsmitglied nach der Kooperation mit Mazedonien, nach dem Umfang des Exports von militärischem Material nach Griechenland sowie nach einem Notenaustausch mit Bangladesch und Äthiopien. Das EDA versprach, eine schriftliche Antwort auf diese Fragen nachzuliefern, was es auch getan hat.
Schliesslich nahm die Kommission Kenntnis vom Bericht. Ich bitte Sie entsprechend - Sie haben diesen umfangreichen Bericht sicherlich auch studiert und gelesen -, es der Kommission gleichzutun und den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.