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Spoerry Vreni · Ständerat · 2002-09-26

Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-26

Wortprotokoll

Ich möchte eine kurze generelle Bemerkung machen und dann noch etwas zum Antrag Saudan sagen, Ziffer 2 des Kommissionspostulates nicht zu überweisen.

Ich glaube, auch im Wissen darum, dass es sich hier um eine sehr sensible Frage handelt, ist in der Zwischenzeit doch die Erkenntnis dafür grösser geworden, dass eine Senkung des Mindestzinssatzes erfolgen muss. Die Tatsache, die auch in der Antwort des Bundesrates deutlich ausgeführt wird, dass auch die autonomen, paritätisch verwalteten Pensionskassen Unterdeckungen aufweisen und Reserven aufbrauchen mussten, ist sicher ein weiterer Hinweis darauf, dass die Lebensversicherungen im Grossen und Ganzen die Ausschüttungen korrekt vorgenommen haben. Es wurde uns in der Kommission dargelegt, dass diese Ausschüttungen deutlich über dem Mindestzinssatz lagen. Es wurde die Grössenordnung von 5,8 Prozent genannt.

Dem Bundesrat und vielleicht auch uns allen, die wir keine entsprechenden Anregungen deponiert haben, kann man vorwerfen, dass wir in der Börsenhausse den Mindestzinssatz nie erhöht haben und dass im Moment, als sich die Senkung aufdrängte, dies nicht besonders glücklich kommuniziert wurde und zu verständlicher Verunsicherung geführt hat. Ich glaube aber, dass es heute doch darum geht, in die Zukunft zu schauen und dafür zu sorgen, dass sich die Probleme in der Zukunft in dieser Art nicht mehr einstellen können. Dazu brauchen wir sicher erstens eine flexiblere Festsetzung des Mindestzinssatzes, gestützt auf ganz klare Kriterien. Wir brauchen zweitens mehr Transparenz, und die entsprechenden Vorschriften müssen verschärft werden; wir brauchen drittens eine Verstärkung der Aufsicht und der Oberaufsicht. Ich glaube, das sind die Lehren, die wir aus der heutigen Situation ziehen müssen.

Ich möchte jetzt aber noch etwas zum Antrag Saudan sagen, Ziffer 2 unseres Postulates nicht zu überweisen. Zuerst komme ich zur Frage, welche Überlegungen zu dieser Forderung geführt haben. Wie man der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 02.3390 entnehmen kann, liegt der durchschnittliche Aktienanteil in den Sicherungsfonds der Lebensversicherer heute bei 12 Prozent. Im Jahre 2000 gab es den Höchststand, und zwar mit einem Aktienanteil von 29 Prozent.

Diese dramatische Reduktion des Aktienanteils zeigt, welch starken Verkaufsdruck die Börsenbaisse bei den Lebensversicherern und den Pensionskassen ausgelöst hat. Diese Verkäufe in Milliardenhöhe haben sicher nicht dazu beigetragen, die Börsenkurse zu stabilisieren und damit die jetzt vorliegenden und diskutierten Probleme bei der zweiten Säule zu entschärfen. Aus diesem Grund erachtet es die Kommission als richtig, den Bundesrat zu fragen, ob - und, wenn ja, welche - Möglichkeiten bestehen, den Verkaufsdruck bei einer Börsenbaisse abzuschwächen, und ob es im Ausland entsprechende Regelungen gibt. In diesem Sinne scheint mir auch Ziffer 2 des Postulates sinnvoll zu sein. [PAGE 803]

Problematisch ist aber der Vorschlag einer Änderung der Bewertungsvorschriften für börsenkotierte Wertpapiere. Es wurde uns gegenüber in der Kommission ausgeführt, dass es eine entsprechende Arbeitsgruppe gibt, die dieses Problem zusammen mit fünf massgebenden Versicherern diskutiert hat und dass - mit einer Ausnahme - auch die Versicherer eine solche Lösung erstaunlicherweise nicht wollten. Es ist ja klar: Sie widerspricht eindeutig unseren Bestrebungen nach mehr Transparenz. Ich glaube nicht, dass wir auf der einen Seite mehr Transparenz fordern und auf der anderen Seite eine Vorschrift verlangen können, die nicht dazu beiträgt, die Transparenz zu erhöhen. Es wurde uns auch dargelegt, dass dieses Vorgehen in Deutschland angewendet worden ist und dass man damit negative Erfahrungen gemacht hat. Wie wir jetzt alle erleben mussten, gibt es keine Garantie, dass sich die Börsenkurse innerhalb weniger Monate wieder erholen, sondern es kann auch sehr hartnäckige und langfristige Börsentiefs geben. Aus diesem Grund würde ich eigentlich gerne vorschlagen - ich weiss nicht, ob sich Frau Saudan dem anschliessen könnte -, dass man einfach den Einschub "insbesondere durch Änderung der Bewertungsvorschriften" bei Ziffer 2 streicht, dass man aber dem Bundesrat die Gelegenheit gibt, uns darzulegen, ob es Möglichkeiten zur Einflussnahme gibt. In der Kommission wurde uns ebenfalls dargelegt, dass dieses Problem studiert wird. Ich glaube, die Resultate wären für uns von Interesse. Es trifft auch zu, dass in der Kommission diese Anregung eigentlich schon gemacht und auch gutgeheissen worden ist, doch ist sie wegen der Hektik, die wir vor dieser Herbstsession alle erlebt haben, in der Endfassung offenbar nicht berücksichtigt worden. Ich würde deshalb Frau Saudan fragen, ob man diesen Einschub streichen soll. Im Übrigen könnte man Ziffer 2 aber belassen, weil uns die Antwort auf diese Frage interessante Aufschlüsse geben könnte.