Rieder Beat · Ständerat · 2020-12-03
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-03
Wortprotokoll
Es ist ein nicht ganz einfaches Unterfangen, im aussenpolitischen Bereich eine Motion von meinem ehemaligen Kollegen Filippo Lombardi zu übernehmen. Er würde Ihnen diese Motion dreisprachig und in grosser Eloquenz begründen. Ich werde das abgekürzt und holzschnittartig nur in Deutsch machen können. Das hat den vielleicht einzigen Vorteil, dass es ein wenig kürzer geht.
Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 2. November 2020 die von Kollege Lombardi am 20. März 2019 eingereichte und vom Ständerat am 20.[NB]Juni 2019 der Kommission zur Vorberatung zugewiesene Motion behandelt. Was will die Motion mit dem Titel "Gesetzliche Grundlage zur Wahrung des Mitsprache- und Entscheidungsrechts von Parlament, Volk und Kantonen bei der Umsetzung des Rahmenabkommens"? Für den Fall, dass der Bundesrat das institutionelle Rahmenabkommen mit der Europäischen Union unterzeichnet, soll er mittels dieser Motion beauftragt werden, dem Parlament ergänzend zum Rahmenabkommen eine gesetzliche Grundlage zu unterbreiten, die den demokratischen Prozess der dynamischen Übernahme von EU-Recht rechtlich definiert und das Mitspracherecht von Parlament, Volk und Kantonen gewährleistet. Die Motion ist unter dieser Bedingung eingereicht worden und käme zum Tragen, falls der Bundesrat gedenkt, das institutionelle Rahmenabkommen zu unterzeichnen.
Der Antrag der Kommission ist relativ einfach: Die Kommission beantragt einstimmig Annahme der Motion. Auch der Bundesrat ist bereit, diese Motion umzusetzen. Wieso? Die Kommission hält fest, dass die Schweiz im Falle einer Annahme des institutionellen Rahmenabkommens gestaltende Mitspracherechte bei der Erarbeitung von für die Marktzugangsabkommen relevantem EU-Recht erhalten würde. Die Kommission ist überzeugt, dass insbesondere die rasche und starke Einbindung des Parlamentes im Rahmen dieses "decision shaping" für die innerstaatliche Akzeptanz der dynamischen Übernahme der EU-Rechtsentwicklung von grosser Bedeutung wäre.
Was ist im Moment vorgekehrt? Aktuell wären die Mitwirkungsmöglichkeiten des Parlamentes sehr beschränkt. Es gibt einzig die Möglichkeit der Information und der Konsultation der APK gemäss Artikel 152 des Parlamentsgesetzes. Das kann nicht genügen, und das wird auch nicht genügen. In Artikel 16 des Entwurfs des Abkommens sieht dieses die Schaffung eines gemischten parlamentarischen Ausschusses vor. Dieser Ausschuss könnte sich im Rahmen von Resolutionen und Berichten in den Prozess einbringen. Auch das wird nicht genügen. Die Integration der Kantone und des Parlamentes, aber vor allem des Volkes müsste gestärkt werden. Hier ist aufzuzeigen, was möglich ist, und zwar spätestens nach der Unterzeichnung des institutionellen Rahmenabkommens.
Der Bundesrat wäre mit dieser Motion aufgefordert, dem Parlament aufzuzeigen, was innerhalb unserer Bundesverfassung bei einem "decision shaping" möglich ist und wie er diese Prozesse dann auch verbessern könnte. Die Motion ist völlig unabhängig vom Ausgang des Genehmigungsprozesses des institutionellen Rahmenabkommens zu verstehen und präjudiziert das Parlament in keiner Weise. Das heisst: Wenn Sie der Motion zustimmen, stimmen Sie nicht pro oder contra institutionelles Rahmenabkommen. Vielmehr geben Sie dem Bundesrat, falls er das institutionelle Rahmenabkommen unterschreibt, den Auftrag, uns aufzuzeigen, wie er innerstaatlich die Mitwirkungsrechte unserer Institutionen verbessern möchte.
Ich beantrage Ihnen im Namen der Kommission die Annahme der Motion.