Lexipedia

Berset Alain · Bundesrat · 2020-12-07

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2020-12-07

Wortprotokoll

Zur ersten Frage: Auch bei Covid-19-Impfstoffen haftet gemäss Produktehaftpflichtgesetz grundsätzlich der Hersteller für Produktmängel. Verträge, die der Bund mit Impfstoffherstellern abschliesst, begründen keine neue Haftpflicht des Bundes. Der Bund kann den Herstellern lediglich zusagen, allfällige finanzielle Schäden, die dem Hersteller aus dessen Haftpflicht entstehen, in bestimmten Fällen auszugleichen.

Der Rahmen für solche Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Impfstoffherstellern ist im Epidemiengesetz festgelegt. Durch diese gesetzliche Regelung kann ein erhöhtes Risiko der Hersteller ausgeglichen werden, das mit einem neuen Impfstoff im Pandemiefall einhergehen kann. So liegen bei Impfstoffen gegen neue Erreger zwar genügend klinische Daten und gewisse Erfahrungswerte vor, letztlich fehlt es aber an Erfahrungen und Daten über die längere Anwendung dieser Impfstoffe. Nicht durch den Bund gedeckt werden aber Schäden aus einer fehlerhaften Produktion des Impfstoffes oder aus Mängeln, welche zum Zeitpunkt der Herstellung und Lieferung bekannt waren.

Zur zweiten Frage: Ob und gegebenenfalls inwieweit derartige Vereinbarungen zwischen dem Bund und Herstellern bestehen, kann zurzeit aus verhandlungstaktischen Gründen nicht kommuniziert werden. Eine Bekanntgabe von Vertragsinhalten würde die Verhandlungsposition des Bundes gegenüber anderen Herstellern schwächen.

Berset Alain · Bundesrat · 2020-12-07 | Lexipedia | Lexipedia