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Hess Hans · Ständerat · 2002-10-01

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-01

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat die Differenzen bei der Armeereform am Mittwoch, 25. September 2002, behandelt und dabei die elf verbliebenen Differenzen auf zwei reduziert. Geblieben sind die Differenzen in der Führungsstruktur, Artikel 6 der Armeeorganisation, und eine leicht angepasste Formulierung bei Artikel 10 Absatz 3.

Zu Artikel 6: Der Nationalrat hat sein ursprüngliches Modell aufgegeben und mit 98 zu 43 Stimmen einem Kompromissvorschlag zugestimmt. Unser Modell wurde im Nationalrat nicht diskutiert und kam somit auch nicht zur Abstimmung. Zu unserem Verständnis muss ich sagen, dass die 43 Stimmen auf das ursprüngliche Modell des Nationalrates entfielen. Die wichtigsten Merkmale des neuen Artikels 6 AO, wie er vom Nationalrat verabschiedet wurde, sind die folgenden:

1. Es gibt vier Stäbe der Territorialregionen anstelle der drei Divisionsstäbe gemäss Ständerat.

2. Es gibt einen neuen Absatz 4, der den Einsatz regelt. Die Brigaden sind den Territorialregionen nicht unterstellt, sie werden durch die Einsatzstäbe des Heeres ausgebildet. In Wiederholungskursen können hingegen die Bataillone den Stäben der Territorialregionen unterstellt werden. In unserem Modell waren die Brigaden den Divisionsstäben sowohl für die Ausbildung als auch für den Einsatz unterstellt.

Wir stellen heute fest, dass sich der Nationalrat und der Ständerat so ungefähr in der Mitte getroffen haben, das heisst, neu können die Bataillone und Abteilungen, auch nach der Variante des Nationalrates, von den Stäben der Territorialregimenter im WK ausgebildet werden. Im Einsatz können die Territorialregionsstäbe ebenfalls führen. Der Einsatz ist situativ festzulegen. Wir gehen aber davon aus, dass bei den Subsidiäreinsätzen primär die Territorialregimentsstäbe führen werden. Diesen Gedanken bringen wir mit unserem Antrag zu Artikel 6 Absatz 4 noch deutlicher zum Ausdruck, indem wir bezüglich der Prioritäten eine Umstellung vorgenommen haben.

Wir gehen heute davon aus, dass die nun vorgesehene Führungsstruktur den heutigen Bedürfnissen der Armee gerecht wird. Die SiK-SR ist der Meinung, dass das Parlament aber die Einführung dieser Führungsstruktur begleiten muss, um allfällige Schwächen rechtzeitig zu erkennen. Deshalb verlangen wir in Artikel 11 Absatz 2, dass der Bundesrat innert zwei Jahren dem Parlament einen entsprechenden Bericht zu unterbreiten hat. Unsere Kommission hat dieser Lösung mit 10 zu 2 Stimmen zugestimmt.

Ich beantrage Ihnen, der Kommission zu folgen.