Herzog Eva · Ständerat · 2020-12-07
Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-07
Wortprotokoll
Ich komme bei den Behörden und Gerichten zur Position 101, "Bundesversammlung". Im Budget 2021 der Bundesversammlung bleiben die Einnahmen konstant. Die Ausgaben steigen auf 114 Millionen Franken, verglichen mit 110,5 Millionen Franken in der Staatsrechnung 2019. Dieser Anstieg ist hauptsächlich auf die Umsetzung der Motion Frehner 17.4026, "Digitaler Ratsbetrieb bis 2020", zurückzuführen. Die Umstellung erfordert eine Erhöhung des Budgets für die Parlamentsdienste. Der Saldo der zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 1,5 Millionen Franken betrifft die Sicherheit im Parlamentsgebäude. Aufgrund des Umbaus des Südeingangs muss jede Kontrolle von drei Personen durchgeführt werden; dies als Ergebnis einer Studie des Fedpol, die zum Schluss kam, es gebe Sicherheitslücken. Ich bitte Sie um Zustimmung bei der Position "Bundesversammlung".
Bei der Position 103, "Bundesrat", bitte ich Sie ohne Kommentar um Zustimmung.
Zur Position 104, "Bundeskanzlei": Im Budget 2021 der Bundeskanzlei belaufen sich die Ausgaben auf 68,1 Millionen Franken. Das sind 2,3 Millionen Franken weniger als für 2020 veranschlagt. Die Einnahmen liegen konstant bei 1,2 Millionen Franken. In den vergangenen Jahren mussten zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit dem Programm Gever gedeckt werden. Für dieses Projekt werden in diesem Jahr keine zusätzlichen Mittel benötigt. Nach dem, was wir den Anhörungen entnehmen konnten, ist das derzeit kritischste Projekt das Projekt Legi4CH, das auf die Erneuerung der Plattform für die Veröffentlichung von Bundesgesetzen abzielt. Der Zeitplan für seine Umsetzung ist knapp bemessen, da das Projekt bis im Januar 2021 abgeschlossen sein muss. Ich bitte Sie auch hier um Zustimmung zum Budget.
Zur Position 105, "Bundesgericht": Das Budget 2021 für das Bundesgericht ist mit 103,4 Millionen Franken um 4 Prozent höher als das Budget 2020. Die Zahl der Mitarbeiter ist um rund 14 Vollzeitäquivalente erhöht worden, um die zusätzliche Arbeitsbelastung bewältigen zu können, die zum Teil auf den Übergang von Papier auf elektronische Gerichtsakten zurückzuführen ist. Die Kosten im Zusammenhang mit dem Projekt der Digitalisierung der Justiz steigen um 1,8 Millionen Franken. Im Jahr 2024 werden sie 6,5 Millionen Franken erreichen. In der Anhörung wurde im Zusammenhang mit der Digitalisierung auch über Fragen der Effizienz der Justiz gesprochen und gefragt, ob die Digitalisierung langfristig dazu führe, dass weniger Ressourcen gebraucht werden. Es macht nicht den Anschein. Die jährlichen Anfragen nach zusätzlichen Ressourcen für die Einstellung von Personal deuten nicht darauf hin. Was die Ziele anbelangt, so bleibt die Zahl der erledigten Fälle und der anhängigen Verfahren konstant. Aber die durchschnittliche Zahl der erledigten Fälle pro Registrar ist tendenziell rückläufig. Ich bitte Sie auch hier um Zustimmung.
Zur Position 107, "Bundesstrafgericht": Die Einnahmen des Bundesstrafgerichts bleiben konstant, und die Ausgaben steigen auf 18,8 Millionen Franken. Das sind 1,2 Millionen Franken mehr als im Budget 2020. Hintergrund sind auch hier steigende Personalkosten, die eingesetzt werden, um dem Fallaufkommen gerecht zu werden. Die quantitativen Ziele werden nicht vollständig erreicht, was durch die zunehmend komplexen Fälle der letzten Jahre zu erklären ist. Die Ziele des Beschwerdegerichts und des Berufungsgerichts werden erreicht. Ich bitte Sie auch hier um Zustimmung.
Zur Position 108, "Bundesverwaltungsgericht": Im Fall des Bundesverwaltungsgerichts erhöht sich das Budget für 2021 im Vergleich zum Budget 2020 um 3 Millionen auf 88,1 Millionen Franken. Auch dieser Anstieg ist hauptsächlich auf eine Erhöhung der Personalkosten zurückzuführen. Die personelle Aufstockung entspricht dem Mittelbedarf für die Durchführung der Digitalisierung und die Revision des Enteignungsgesetzes des Bundes. Der Zeitaufwand für die Bearbeitung von Fällen nimmt auch hier zu. Ich bitte Sie hier ebenfalls um Zustimmung.
Ich komme zur Position 109, "Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft", und zur Position 110, "Bundesanwaltschaft": Die Kosten für die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft erhöhen sich gegenüber dem Budget 2020 um 58 900 Franken auf 1,7 Millionen Franken. Dieser Anstieg ist hauptsächlich auf höhere Mieten und Beratungskosten zurückzuführen. Die Personalkosten bleiben im Vergleich zu 2020 stabil. Die Bundesanwaltschaft weist einen Anstieg der Ausgaben auf 76 Millionen Franken aus, während sich das Budget für 2020 auf 71,1 Millionen Franken belief. Ein Antrag auf Personalaufstockung war für 2020 gestellt worden und wird für 2021 mit einem Betrag von 1,4 Millionen Franken fortgeführt. Auch die Ausgaben für Waren und Dienstleistungen steigen aufgrund höherer IT-bezogener Ausgaben um 3,6 Millionen Franken. Eines der grossen IT-Projekte, die bei der Bundesanwaltschaft derzeit laufen, ist das Programm Joining Forces, in dessen Rahmen Fälle, die zusätzliche Ressourcen erfordern, elektronisch verwaltet werden sollen. Ich bitte Sie auch hier um Zustimmung.
Schliesslich komme ich zur Position 111, "Bundespatentgericht": Im Budget 2021 weist das Bundespatentgericht stabile Ausgaben von 2,1 Millionen Franken aus; sie entsprechen in etwa den Ausgaben im Jahr 2020. Weitere Bemerkungen dazu haben wir nicht. Ich bitte Sie auch hier um Zustimmung.
[VS]