Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-12-07
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-12-07
Wortprotokoll
Wir befinden uns auch bei diesem Geschäft in der Differenzbereinigung. Es geht, Sie haben es gehört, konkret um das Zustimmungserfordernis gemäss Artikel 30b Absatz 4 ZGB.
Der Ständerat hat als Kompromisslösung eine Altersgrenze von 16 Jahren verabschiedet. Für jüngere Kinder und Personen unter umfassender Beistandschaft bleibt das Zustimmungserfordernis bestehen. Es wurde bereits gesagt: Der Nationalrat hatte knapp, mit 100 zu 93 Stimmen bei 2 Enthaltungen, beschlossen, auf das Zustimmungserfordernis gemäss Absatz 4 ganz zu verzichten. Ihre Kommission schlägt Ihnen, ebenfalls knapp, mit 13 zu 12 Stimmen vor, an diesem Beschluss festzuhalten.
Wir haben es gehört: Die Vorlage will Menschen mit Transidentität und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung das Leben erleichtern. Im Kontext dieser Differenzbereinigung scheint es mir wichtig, vielleicht etwas Objektivität in die Diskussion zu bringen und Ihnen noch gewisse Zahlen zu vermitteln. Im Jahr 2019 wurden circa 233 Geschlechtsänderungen im Personenstandsregister beurkundet; ich sage "circa", weil es nicht möglich ist, diesen Suchlauf zu hundert Prozent auf die Zahl genau herunterzubrechen. Jetzt aber betrafen von den 233 Geschlechtsänderungen 207 Fälle Erwachsene, 19 Fälle Jugendliche zwischen sechzehn und achtzehn und nur 7 Fälle Kinder unter sechzehn Jahren. 2020, bis Mitte September, gab es circa 198 Geschlechtsänderungen, die beurkundet wurden. Davon betroffen waren wiederum 166 Erwachsene, 24 Personen zwischen sechzehn und achtzehn Jahren und nur 8 Kinder unter sechzehn.
Weshalb sage ich das? Ich sage das, weil es eben in der Praxis nur ganz wenige Fälle von zivilstandsamtlichen Geschlechtsänderungen von Kindern unter sechzehn Jahren gibt. 2019 waren es 7 und 2020 bisher 8 Fälle. Ihre Kommission möchte aber nach wie vor ganz auf das Zustimmungserfordernis verzichten.
Sie wissen, dass der Bundesrat diese Lösung ablehnt. Diese Lösung dürfte auch im Ständerat keine Mehrheit finden. Sie haben es gehört: Der Ständerat hat die Lösung Ihres Rates mit 27 zu 16 Stimmen abgelehnt. Nun, mit dem Festhalten riskiert man also, dass die ganze Vorlage scheitern könnte. Man würde riskieren, wegen ein paar weniger Fälle eine Verbesserung für die jährlich 200 Personen zu verhindern. Die Einführung einer Altersgrenze - Herr Nationalrat Flach hat von Willkür gesprochen - von sechzehn Jahren ist nicht willkürlich. Sondern diese gibt es auch in anderen Rechtsbereichen, beispielsweise beim religiösen Bekenntnis, über das ein Kind selbstständig entscheiden kann; hier haben wir das Alter sechzehn Jahre. Dann gibt es mit dem besonderen Schutzalter im Strafrecht, wenn es um einige Sexualdelikte geht, auch dieses Alter.
Der Bundesrat hat sich in dieser Frage bewegt. Ausgangspunkt bleibt für den Bundesrat, dass Kinder und Jugendliche bei der Geschlechtsänderungserklärung besonders geschützt werden müssen. Auch im Ausland bestehen wegen dieser Schutzbedürftigkeit besondere Verfahren. Es gibt keine Rechtsordnung, die wir angeschaut haben, bei welcher nicht ein besonderes Verfahren vorhanden wäre und die Eltern einfach nicht berücksichtigt würden. Das Zustimmungserfordernis der Eltern trägt diesem Bedürfnis Rechnung. So schlägt es der Entwurf vor. Aber auch für den Bundesrat ist klar, dass dieses Schutzbedürfnis bei Jugendlichen zwischen sechzehn und achtzehn weniger ausgeprägt ist als bei jüngeren Kindern.
Deshalb kann sich der Bundesrat im Interesse der jährlich über 200 Betroffenen dem Kompromiss des Ständerates anschliessen. Ich möchte Sie auch bitten, dem Ständerat zu folgen.