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Brändli Christoffel · Ständerat · 2002-10-01

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-10-01

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir zwei Vorbemerkungen: Zunächst möchte ich Herrn Bundespräsident Villiger danken, dass er dieses Projekt mit den Kantonen von einem finanzpolitisch orientierten Projekt zu einem Föderalismusprojekt weiterentwickelt hat und dass es in den Räten so diskutiert werden kann. Die zweite Vorbemerkung gilt der Interessenbindung: Graubünden gehört zu den Kantonen im Mittelfeld und ist leicht im Plus. Ich bitte Sie deshalb um Verständnis, dass meine Ausführungen vielleicht etwas nüchterner und weniger emotional ausfallen als die Ausführungen einzelner Vorredner.

Das Projekt, wie es nun vorliegt, ist sehr ambitiös. Es will einerseits die Finanzströme entflechten und gerechter gestalten und andererseits die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen verbessern. Analysiert man die heutige Aufgabenteilung und die Finanzströme, so kommt man zum Schluss, dass diese Reform ohne Zweifel nötig und für die Weiterentwicklung unseres Staatswesens von grösster Bedeutung ist. Die Umsetzung eines derart grossen Wurfes bedingt, dass Bedenken ernst genommen und soweit möglich im laufenden Gesetzgebungsverfahren beseitigt werden.

Gestatten Sie mir, dass ich mich im Rahmen der Eintretensdebatte kurz zu drei Punkten äussere: erstens zur Umlagerung bei den Sozialwerken, zweitens zur Regelung im Verkehrsbereich und drittens zur Berechenbarkeit bzw. Rechtssicherheit des neuen Systems.

1. Zur Umlagerung im Sozialbereich: Bei der neuen Aufgabenentflechtung fällt auf, dass die Umschichtungen vor allem im Sozialbereich stattfinden. Im Bereich der individuellen Leistungen der AHV/IV findet ein Transfer von rund 2 Milliarden Franken von den Kantonen zum Bund statt, bei der Sonderschulung, bei den kollektiven Leistungen sowie bei der privaten Betagten- und Behindertenhilfe eine Verlagerung von rund 1,8 Milliarden Franken in die andere Richtung. Es ist deshalb klar, dass dieser Bereich intensiv diskutiert wird, und es sind in dieser Diskussion einige Verunsicherungen zutage getreten. Dies hat denn auch dazu geführt, dass in den betroffenen Kreisen einige Kritik an der vorgeschlagenen Entflechtung eingebracht wurde.

Auch hat sich eine IG Sozialer Finanzausgleich formiert, welche fordert, den Sozialbereich aus der Aufgabenteilung im neuen Finanzausgleich auszuklammern. Ich teile diese Auffassung nicht. Im Gegenteil bin ich überzeugt, dass mit einer Optimierung der Prozesse im Sozialbereich einiges eingespart werden kann, ohne dass die Leistungen darunter leiden. Mit der Verlagerung von stationären Leistungen in den ambulanten Bereich ist die vorgeschlagene Lösung auch für die Kantone, welche ihre Verantwortung wahrnehmen, durchaus eine interessante Lösung.

Trotzdem werden bei dieser Umschichtung noch einige Fragen vertiefter diskutiert werden müssen. Man wird sich darüber unterhalten müssen, wie sichergestellt werden kann, dass trotz der Kantonalisierung keine Verschlechterung der Dienstleistungen erfolgt. Man wird vertiefter darüber diskutieren müssen, wie wir verhindern können, dass wir am Schluss 26 unterschiedliche Sozialsysteme haben. Die Erfahrungen mit anderen Bereichen, beispielsweise im Gesundheitswesen, sind nicht unbedingt dazu angetan, hier dezentrale Lösungen voranzutreiben.

Nun, es wird Aufgabe des Nationalrates sein, diese Fragen nochmals eingehend zu prüfen. Dabei wird es darum gehen, eine optimale Erbringung der Leistungen in diesem Bereich sicherzustellen. Denn nur damit kann eine breite Ablehnungsfront von dieser Seite vermieden werden, und das müsste auf jeden Fall getan werden. Persönlich - ich habe es gesagt - finde ich die Stossrichtung richtig.

2. Zur Finanzierung im Verkehrsbereich: Ein wichtiger Punkt ist die Neuregelung der Finanzierung im Strassenbereich. Der Bund soll sich demnach stärker bei den Nationalstrassen, die Kantone sollen sich stärker bei den Hauptstrassen engagieren. Gegen diesen Grundsatz ist nichts einzuwenden. Auch hier steckt der Teufel aber im Detail. Das Konzept würde nur aufgehen, wenn den Kantonen etwa im gleichen Verhältnis Nationalstrassen und Hauptstrassen zugeteilt wären. Das ist aber bei Weitem nicht der Fall. Es gibt Kantone, die ein sechs Mal besseres Verhältnis aufweisen als die weniger begünstigten Kantone. Dies bedeutet nichts anderes, als dass die Disparitäten zwischen den mit vielen und den mit wenigen Nationalstrassen begünstigten Kantonen mittelfristig noch grösser werden.

Auf den Kanton Graubünden bezogen bedeutet dies, dass die Belastung durch die Verkehrsinfrastruktur noch grösser wird, obwohl im Kanton Graubünden die Pro-Kopf-Kosten im Verkehrsbereich doppelt so hoch sind wie im schweizerischen Mittel. Entlastet werden demgegenüber die Kantone mit vielen Nationalstrassen, vor allem die Zentren unseres Landes. Der Umsetzung des erwähnten Grundsatzes - Nationalstrassen an den Bund, Hauptstrassen vermehrt an die Kantone - kann deshalb nur zugestimmt werden, wenn gleichzeitig die Strassenklassierung rasch neu definiert wird. Eine entsprechende Vorlage soll in Vorbereitung sein. Sie [PAGE 838] muss meiner Meinung nach bald in die Räte gebracht werden, und sie muss beraten sein, bevor über den neuen Finanzausgleich abgestimmt wird. In Klammern möchte ich sagen: Am Schluss darf sie nicht so aussehen, wie sie gestern vom Bundesamt für Strassen an einer parlamentarischen Veranstaltung präsentiert wurde.

Nicht gelten lassen kann man in diesem Zusammenhang den Einwand, die benachteiligten Kantone würden über den geographisch-topographischen Ausgleich für diese Benachteiligung schadlos gehalten. Mit dem geographisch-topographischen Ausgleich sollen ja alle geographisch-topographisch bedingten Aufwendungen ausgeglichen werden, und nicht nur ein Teil der Strassenlasten. Es muss in diesem Zusammenhang auch darauf hingewiesen werden, dass der geographisch-topographische Ausgleich eine Kompensation für die wegfallende Abstufung der Finanzkraft bei verschiedenen Beiträgen darstellt. Der neue soziodemographische Ausgleich ist demgegenüber ein neues, durchaus berechtigtes Instrument, das aber ebenfalls in erster Linie die Zentren begünstigt.

3. Nun noch eine Bemerkung zur Berechenbarkeit des neuen Systems: Der Übergang zu grösseren, nicht zweckgebundenen Finanzströmen ist ein wesentlicher Fortschritt, welcher den Handlungsspielraum der Kantone erhöhen kann. Damit verbunden ist aber auch eine Art Klumpenrisiko, dies sowohl für die Geberkantone - Frau Spoerry hat darüber gesprochen - wie auch für die Nehmerkantone. Je nach späteren Beschlüssen im Bundesparlament können kantonale Haushalte arg durcheinander geschüttelt werden. Deshalb kommt den Massnahmen zur Reduktion dieses Risikos beim vorliegenden Geschäft eine grosse Bedeutung zu. Zur Beseitigung dieser Risiken gehört sicher die Bindung der Beiträge der Geberkantone an den Bundesbeitrag. Es muss aber auch von den Nehmerkantonen her klar sein, dass man zumindest in der Startphase den Lastenausgleich für den geographisch-topographischen Ausgleich und den soziodemographischen Ausgleich gleich hoch ansetzt. Dass später bei Änderungen vielleicht andere Lösungen denkbar sind - mit Referendumsmöglichkeiten -, ist klar. Aber ich meine, für die Startphase sollte hier eine entsprechende Sicherung eingebaut werden.

Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zum Härteausgleich: Dieser ist ohne Zweifel ein Schönheitsfehler der Vorlage. Er zeigt, dass auch bei einem noch so gut durchdachten Modell Übergangsprobleme entstehen. Diese treten vor allem deshalb auf, weil die bisherigen Finanzströme, gemessen an den Grundsätzen des neuen Finanzausgleichs, ungleich - ich möchte sagen: ungerecht - verliefen. Es leuchtet ohne weiteres ein, dass eine Korrektur nicht in einem Schritt gemacht werden kann. Ebenso klar muss es aber sein, dass eine Übergangsregelung einmal zu Ende gehen muss, sonst ist es eben keine Übergangsregelung! Oder anders ausgedrückt: Wir hatten bisher ein ungenügendes System. Für den Übergang zu einem besseren System braucht es eine befristete Übergangsregelung. Eine dauerhafte Härteregelung würde demgegenüber bedeuten, dass man auch das neue System infrage stellen muss. Das kann wohl nicht der Sinn sein nach all den Arbeiten, die wir geleistet haben.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag auf eine degressive Ausgestaltung des Härteausgleiches zuzustimmen und auf die Vorlage einzutreten.