Ettlin Erich · Ständerat · 2020-12-07
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-07
Wortprotokoll
Die Minderheit beantragt Ihnen hier, den Betrag für die Zulagen Milchwirtschaft um 7 Millionen Franken zu erhöhen. Vorgängig ist noch zu sagen, dass sich bei der Position 708.A231.0230, "Zulagen Milchwirtschaft", in der Kommission doch Fragen bezüglich des Betrags im Vergleich zum Betrag in der Rechnung 2019 stellten. Er war um 7 Millionen Franken tiefer. Im Zusatzbericht konnte das BLW glaubhaft darlegen, dass die Rechnungsabgrenzung von 7,1 Millionen Franken korrekt ist. Es entstanden ausführliche Diskussionen, die sehr buchhaltungstechnisch waren. Damit fehlen aber im Voranschlag 7 Millionen Franken, welche die Milchwirtschaft als adäquate Dotierung der Verkehrsmilchzulage aufgrund der Abschaffung des "Schoggi-Gesetzes" fordert.
Zum "Schoggi-Gesetz": Per 1. Januar 2019 wurden die aufgrund der Abschaffung des "Schoggi-Gesetzes" wegfallenden Beiträge im Umfang von 79 Millionen Franken in die[NB]Verkehrsmilchzulage von 4,5 Rappen pro Kilo Milch umgelegt. Da diese Zulage allen Milchproduzenten zugewiesen wird, jedoch nur den Verkehrsmilchproduzenten zukommt, musste die Zulage für verkäste Milch, die den Produzenten via Verarbeiter ausgerichtet wird, wieder um 4,5 Rappen pro Kilo gekürzt werden. Die Branchenorganisation Milch moniert nun, dass der Gesamtbeitrag von 79 Millionen Franken nicht erreicht werde, weil aufgrund der grossen Nachfrage nach Käse die Verkehrsmilchproduktion zurückgegangen sei. Berechnungen haben ergeben, dass die Verkehrsmilchzulage auf 5 Rappen pro Kilo erhöht werden muss, damit der Betrag von 79 Millionen Franken wieder erreicht wird.
Die 7 Millionen Franken - das war auch Gegenstand der Diskussion in der Kommission - sind, so könnte man es sagen, indirekt gegenfinanziert. Wir haben zu wenig Butter, weshalb in drei Tranchen Importkontingente freigegeben werden[NB]mussten. Die Versteigerung dieser Kontingente führt zu gegen 20 Millionen Franken Mehreinnahmen auf Bundesseite. Das wird voraussichtlich auch im nächsten Jahr so sein, weshalb die indirekte Gegenfinanzierung gegeben ist. Zudem haben wir das BLW aufgefordert, die Darstellung der Zulagen Milchwirtschaft transparenter zu gestalten. Es soll uns aufgezeigt werden, welcher Teil der Verkehrsmilchzulagen ein Bestandteil der Zulage für verkäste Milch ist und welcher Teil an die Verkehrsmilchproduzenten geht. So wird die massgebende Zahl ausgewiesen und kann jeweils mit dem vom Gesetzgeber bei der "Schoggi-Gesetz"-Kompensation festgelegten Betrag von 79 Millionen Franken verglichen werden.
Deshalb beantragen wir Ihnen eine Aufstockung um 7 Millionen Franken.
Dies betrifft den Minderheitsantrag zur Position 708.A231.0230, "Zulagen Milchwirtschaft". Ich werde den zweiten Minderheitsantrag noch separat begründen.