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Markwalder Christa · Nationalrat · 2020-12-07

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-07

Wortprotokoll

Gemäss diesem neuen Gesetz reicht es, wenn eine urteilsfähige Person diese Erklärung abgibt, aber selbstverständlich muss der Zivilstandsbeamte oder die Zivilstandsbeamtin prüfen, ob das Kind, die Jugendliche, der Jugendliche entsprechend urteilsfähig ist. Wie ich eben aus der Praxis zitiert habe: Diese Urteilsfähigkeitsprüfungen werden von Fachleuten gemacht - Herr Bregy, es wäre nett, wenn Sie sich meine Antwort anhören würden. Von dem her hatten wir die Urteilsfähigkeit als Kriterium und nicht einfach ein willkürliches Alter.

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