de Courten Thomas · Nationalrat · 2020-12-07
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-07
Wortprotokoll
Sie kennen die Geschichte dieser Vorlage, es ist ja wahrlich auch ein Knorz. Die ursprüngliche Vorlage des Bundesrates haben die beiden Räte im Jahr 2016 mit klarem Mehr zurückgewiesen, und dies mit einem klaren Auftrag an den Bundesrat. Wir wollten erstens die Verankerung des Schutzalters 18 im Gesetz, die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Testkäufe sowie das Verbot von Werbung, die speziell - und das ist der wichtige Punkt hier - an Minderjährige gerichtet ist. Zweitens haben wir die Überführung der wichtigsten Regulierungen des geltenden Verordnungsrechtes - damals noch im Lebensmittelrecht - in ein Gesetz gewünscht; dies aber ohne zusätzliche Werbeverbote, ohne zusätzliche Einschränkungen der Verkaufsförderung oder des Sponsorings im Bereich der Erwachsenen sowie mit einem Verzicht auf die verpflichtende Offenlegung von Firmeninterna wie Werbe- und Marketingaufwendungen. Der dritte Punkt des Auftrages war die Anerkennung und gleichzeitig die differenzierte Regelung von innovativen Alternativprodukten wie z. B. E-Zigaretten oder Snus.
An diesen Vorgaben, die wir gemacht haben, ist die heutige Debatte zur Vorlage des Bundesrates aus unserer Sicht zu beurteilen. Denn an der Ausgangslage hat sich weder hinsichtlich des Konsums noch hinsichtlich der Prävention Wesentliches geändert. Der Bundesrat hat seinen Entwurf 2 im November 2018 dem Parlament vorgelegt. Der Bundesrat hat unseren Auftrag weitgehend umgesetzt: Der Verkauf von Tabakwaren an Unter-18-Jährige sollte damit landesweit verboten werden; bei nikotinhaltigen und nikotinfreien E-Zigaretten und bei Tabakprodukten zum Erhitzen war eine gegenüber herkömmlichen Zigaretten differenzierte Reglementierung vorgesehen. Diese Produkte sollten dem Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen unterstellt werden, und damit wäre ihre Verwendung an Orten mit Rauchverbot untersagt worden. Der Entwurf 2 des Bundesrates sah ursprünglich auch keine Werbeeinschränkungen vor.
Der Ständerat hat als Erstrat diesen Entwurf, entgegen unserem ursprünglichen Auftrag und auch entgegen seinem eigenen ursprünglichen Auftrag, nun aber erheblich verschärft. An Minderjährige gerichtete Werbung soll untersagt werden - siehe Artikel 18 Absatz 1. Die Verkaufsförderung durch unentgeltliche Abgabe von Tabakprodukten oder elektronischen Zigaretten bzw. durch die Abgabe von Geschenken oder Preisen will der Ständerat verbieten - siehe Artikel 18a. Sponsoring von Veranstaltungen mit internationalem Charakter will der Ständerat untersagen. Die Tabakindustrie soll zur Bekanntgabe von Ausgaben für Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring verpflichtet werden. Unsere SGK hat diese Vorgaben des Ständerates jetzt noch einmal zusätzlich erschwert.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist weiterhin ein massiver Eingriff in die liberale Wirtschaftsordnung der Schweiz und übertreibt den angestrebten Schutz von Minderjährigen mit unnötigen zusätzlichen staatlichen Regulierungen und mit noch umfassenderen Werbeverboten und Einschränkungen im Marketing und Sponsoring für ein absolut legales und für mündige Bürger frei erhältliches Produkt. Die beabsichtigte, vielleicht gut gemeinte, aber deshalb nicht minder anmassende Bevormundung von Erwachsenen schiesst weit über das Ziel hinaus. Eine wirksame, weil nur dann erfolgreiche Prävention muss und darf nicht, wie in diesem Gesetzentwurf vorgesehen, mit noch mehr Verboten und Bürokratie einhergehen.
Schliesslich ist die fehlende Differenzierung bei der Regulierung unterschiedlicher Produkte völlig unverständlich und im Sinne des Gesundheitsschutzes sogar krass kontraproduktiv. Innovative und erwiesenermassen deutlich weniger gesundheitsschädigende E-Zigaretten und Snus werden gleich streng geregelt wie Zigaretten oder Zigarren. Es ist unverständlich, dass für alle Produktekategorien unabhängig von ihrem Risikoprofil die gleichen Werbe- und Kommunikationsverbote eingeführt werden sollen.
Aus allen diesen Gründen ersuche ich Sie, auch im Namen der grossen Mehrheit der SVP-Fraktion, die Vorlage, diesen Knorz, nochmals an den Bundesrat zurückzuweisen.