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Humbel Ruth · Nationalrat · 2020-12-07

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-07

Wortprotokoll

Die Mitte-Fraktion wird in diesem Block 2 jeweils die Mehrheit unterstützen, dies mit Ausnahme von Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a, wo wir dem Antrag der Minderheit Roduit - vertreten durch Herrn Lohr - zustimmen werden.

Die Minderheit Prelicz-Huber bei Artikel 8 Absatz 2 geht uns zu weit. Es gibt verschiedene Marken, und diese sollen auch weiterhin ersichtlich sein und erhalten bleiben.

In Artikel 10 will die Minderheit Aeschi Thomas einen neuen Buchstaben e aufnehmen und die Angabe von Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidgehalt auf die Packung aufnehmen. Diese Informationen stehen heute auf der Packung. Diese Angaben sind indes täuschend, weil sie Vorstellungen vermitteln, dass tiefere Gehalte weniger schädlich für die Gesundheit seien, ungeachtet der konsumierten Menge.

Bei Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a unterstützt die Mitte-Fraktion den von Herrn Lohr vertretenen Minderheitsantrag Roduit und damit die Fassung von Bundesrat und Ständerat. Begriffe wie "weniger schädlich", "leicht" oder "mild" müssen ins Verhältnis zu etwas Schädlicherem gestellt werden und erwecken sonst den Eindruck, dass es harmlos ist - was, objektiv beurteilt, nicht stimmt.

In Block 1 haben wir bei Artikel 5, "Täuschungsschutz", entschieden, dass Angaben, die täuschend wirken, nicht auf einer Packung stehen dürfen. Begriffe wie "weniger schädlich", "leicht" oder "mild" erwecken einen falschen Eindruck. Es lässt sich nicht wegdiskutieren, dass es beim Tabak um ein gesundheitsschädigendes Produkt geht, welches krebserregende Stoffe beinhaltet. Folglich sollte auch klar sein, dass [PAGE 2340] Hinweise auf eine krankheitsheilende oder -lindernde Wirkung gemäss Artikel 12 Absatz 2 nicht auf Packungen gehören. Solche Informationen sind immer täuschend, weil sie nicht stimmen, weshalb der Minderheitsantrag de Courten abgelehnt werden muss.

Die Mitte-Fraktion lehnt auch die Minderheitsanträge Aeschi Thomas zu den Artikeln 13, 14 und 15 ab. Herr Aeschi hat ja ausgeführt, dass er eine weichere Variante mit dem Hinweis "Versuchen Sie, Ihren Konsum zu mässigen" auf der Packung möchte. Das tönt ziemlich nach nettem Kuschelkurs. Es ist vis-à-vis dem gesundheitsgefährdenden Potenzial des Rauchens aber doch etwas grotesk.

Sowohl mit Artikel 13 als auch in Artikel 14 will die Minderheit Aeschi Thomas an die Eigenverantwortung der Raucher appellieren. Wörtlich soll es heissen: "Sie tragen die Verantwortung für Ihre Gesundheit." Grundsätzlich bin ich mit dieser Aussage einverstanden, nur: Was passiert, wenn die Eigenverantwortung nicht wahrgenommen wird? Gar nichts, weil die Solidargemeinschaft für allfällige Folgekosten aufkommt. Rauchen ist verantwortlich für bis zu 90 Prozent aller Lungenkrebsfälle, für den Ausbruch zahlreicher weiterer Krebsarten sowie für die Entwicklung chronischer Lungenerkrankungen. Gemäss einer Studie des Winterthurer Instituts für Gesundheitsökonomie beliefen sich im Jahr 2015 die aufgrund von Tabakkonsum verursachten direkten medizinischen Kosten auf 3 Milliarden Franken. Hinzu kommen 2 Milliarden Franken Produktionsverluste. Diese Folgekosten bezahlen wir aus obligatorischen Sozialversicherungs- und Steuermitteln. Deshalb müssen wir mit dieser Gesetzgebung versuchen, diese Kosten möglichst tief zu halten. Dazu braucht es klare Vorschriften.

Im Übrigen gelten diese Warnhinweise heute schon. Sie werden einzig ergänzt durch den Satz gemäss Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe b, dass Tabakrauch über 70 krebserregende Stoffe beinhalte. Es gibt verschiedene Länder mit weitergehenden Warnhinweisen; das wollen wir nicht, aber wir wollen auch nicht hinter den heutigen Stand zurückgehen.

Die Mitte-Fraktion wird daher bei den drei Artikeln 13, 14 und 15 der Kommissionsmehrheit folgen. Sie wird, wie gesagt, auch bei den übrigen Minderheitsanträgen der Kommissionsmehrheit folgen, mit Ausnahme von Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a, wo wir dem Antrag der Minderheit Roduit zustimmen werden.