Merz Hans-Rudolf · Ständerat · 2002-10-02
Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-02
Wortprotokoll
Ich darf anknüpfen an die letzte Offerte von Herrn Bundespräsident Villiger betreffend Artikel 16, etwas in den Nationalrat "hinüberzutragen", und möchte diese Offerte auch auf Artikel 17 beziehen. Ich habe mir überlegt, ob ich einen Vorstoss machen soll, aber dann habe ich gefunden, man könnte diesen Punkt auch hier platzieren. Es geht um Folgendes: Wenn Sie jetzt im Anschluss an diese ganze Gesetzgebung das dicke Buch nehmen, das wir Staatsrechnung nennen, das Ihnen ja allen bekannt ist, dann fragen Sie sich, wie das heute aussieht und wie das nachher aussieht. Vorher und nachher - das ist etwa so wie die Werbung von Schönheitschirurgen, die gewöhnlich zeigt, wie die Klienten vor dem Eingriff und wie sie nach dem Eingriff ausschauen. Das wird immer so dargestellt, dass man dazu ermuntert wird, solche Eingriffe vorzunehmen.
Wenn ich mir jetzt dieses Buch vorstelle mit seinen über 80 Ziffern, mit Hunderten von Rubriken und darin mehreren hundert Subventionen im Sinne des heutigen Subventionsgesetzes - die grössten Bezüger sind die Kantone und die Sozialversicherungen -, dann stelle ich mir vor, dass dieses Buch nachher wesentlich anders aussehen muss. Natürlich haben wir heute den Begründungsteil der Finanzrechnung. Dort findet man jeweils auch Verweise auf die Spezialgesetzgebungen, immer in der Beilage; Einzelheiten zu den Spezialfinanzierungen muss man etwas weiter hinten bei der Erfolgsrechnung suchen. Dort werden diese nämlich dann auf die Konten umgelegt, was viele nicht realisieren. Und dann, soweit es Subventionen sind, die man mit Darlehen verbindet, stellt man sie noch in der Verkehrsbilanz ein.
Nun haben wir natürlich Instrumente der mehrjährigen Kreditsteuerung, nämlich die Verpflichtungskredite und die Zahlungsrahmen; das wird ja im Prinzip weiterhin so bleiben. Wir haben auch die Rahmen- und die Gesamtkredite; an sich sind diese Instrumente vorhanden. Aber sie werden sich zum Teil verstärken und zum Teil verändern. Wir kommen bei Artikel 17 zum Thema Wirksamkeitsbericht. Das muss sich an irgendwelchen Indikatoren orientieren. Einige diesbezügliche Erfahrungen haben wir mit der Flag-Philosophie bereits. Aber es werden eben auch einige Dutzend Rubriken aus diesem Buch Staatsrechnung verschwinden. Die Staatsrechnung wird anders aussehen, als sie heute aussieht. Einige Ziffern bleiben in verdünnter Form bestehen, andere werden etwas dicker, schwellen an, je nachdem. Es werden auch neue Anforderungen auftauchen, vor allem im Zusammenhang mit der Abwicklung der Finanzströme, gerade bezogen auf dieses Gesetz.
Da muss man sich meines Erachtens überlegen, wie man in der Übergangsphase vorgehen will. Denn die Übergangsphase wird einige Jahre dauern, die Veränderung wird an bestimmten Stellen des Budgets und der Rechnung intensiv und schnell Platz greifen und an anderen Orten nicht. Irgendwie habe ich einfach den Eindruck, wir müssen aufpassen, dass wir die ganze Geschichte von Anfang an im Lot behalten, damit man insbesondere auch die Bundesgelder bei ihrem "Austritt" aus dem Bundeshaushalt begleiten kann. Ein Beispiel war vorher Artikel 9 des Finanzausgleichsgesetzes, wo es eben gerade darum ging, diese Mittel dann zu definieren.
Schliesslich bleibt auch zu regeln, wie der Bund im Verhältnis zu den Kantonen künftig Rechnung legen will. Einiges ist unterwegs. Ich denke insbesondere auch an das neue Rechnungsmodell des Bundes, das ja zum Teil Anpassungen an jenes der heutigen kantonalen Regelung bringt. Ich möchte nicht weiter ausholen, aber Sie sehen, wo das Problem liegt: Es gibt eine Möglichkeit, dass man es ähnlich wie in der Buchhaltung transitorisch macht. Das hat Nachteile, das wäre einmalig, ich sehe das hier nicht. Vielmehr vermute ich, dass man sich überlegen muss, ob man eine Art Schattenhaushalt macht, mit dem man diese ganzen Übergänge so begleiten kann, dass es letztlich eben auch zu diesem Wirksamkeitsbericht kommt. Denn die Unterlagen müssen dann aufbereitet werden. Ich möchte einfach darauf aufmerksam machen und jetzt nicht weiter ausholen. Es ist auch noch keine Alarmstimmung, aber wenn das Projekt jetzt so zügig vorangeht, wie wir es aufgegleist haben, werden wir rasch zu diesen Fragen kommen, und da ist einiges ungeklärt.
Die Instrumente, die wir heute mit dem Finanzhaushaltgesetz und nachher mit diesem neuen Gesetz haben, sind an sich gut. Auch die Art der Krediterteilung ist heute absolut in Ordnung. Es wird nicht zu riesigen Anpassungen kommen, aber es wird verschiedene neue Dinge geben, übrigens auch im Bereich der Informatik, wo die Datenbanken, die wir haben, angepasst werden müssen.
Ich möchte einfach dem Bundesrat mit auf den Weg geben und auch zuhanden des Zweitrates festhalten, dass man sich dieser Problematik vertieft annehmen muss. In der Botschaft sind zumindest keine vertieften Hinweise dazu vorhanden. Aber die Fragen, ob das Ganze auch so umgesetzt wird, wie wir es wollen, und ob wir es auch so messen können, hängt eben davon ab. Damit schliesse ich wieder mit dem Bild des Chirurgen, der auch Instrumente braucht, wenn er Eingriffe machen muss; und da muss er die richtigen Instrumente haben und sie am richtigen Ort einsetzen, [PAGE 889] damit man dann eben keine Verstümmelungen statt chirurgischer Verbesserungen erzielt.