Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-12-08
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-12-08
Wortprotokoll
Die Erklärung der Bundespräsidentin zur Planung des folgenden Jahres ist eine bewährte Tradition, an der wir auch in der Corona-Zeit festhalten. Das oberste Ziel für das nächste Jahr ist und bleibt natürlich die Bekämpfung der Covid-19-Pandemie und auch die Abfederung ihrer Auswirkungen auf die Wirtschaft, auf die Gesellschaft, auf die Kultur, ja auf den ganzen Alltag, der uns alle betrifft. Das wird voraussichtlich in den kommenden Wochen weiterhin alles dominieren, und wir werden entsprechend gefordert sein.
Corona ist aber, soweit es derzeit möglich ist, nicht Gegenstand der bundesrätlichen Ziele oder des entsprechenden Massnahmenkatalogs, der sich direkt aus der Legislaturplanung ergibt und über vier Jahre hinweg als Gesetzgebungsprogramm fungiert.
Sie erinnern sich, dass der Bundesrat am 29. Januar dieses Jahres die Botschaft zur Legislaturplanung 2019-2023 verabschiedet hat. Sie haben den dazugehörigen Bundesbeschluss am 21. September verabschiedet. Der Bundesrat hat bei der Legislaturplanung 2019-2023 auf Kontinuität gesetzt, weil er der Ansicht war, dass die Leitlinien der vor einem Jahr zu Ende gegangenen Legislaturperiode weiterhin aktuell sind. Bei der Umsetzung der Leitlinien wird im Sinne einer rollenden Planung selbstverständlich auch die Covid-19-Pandemie berücksichtigt. Ihre vorberatende Kommission hat ja den Bereich der Corona-Pandemie damals in der Legislaturplanung auch aufgenommen, weil es eben klar ist, dass sich diese Pandemie nicht nur jetzt, sondern auch in den kommenden Jahren auf die Arbeit des Bundesrates und des Parlamentes auswirken wird.
Mein Ausblick auf das Jahr 2021 beruht also, wie gesagt, auf den drei Leitlinien, welche die Herausforderungen für die Legislatur 2019-2023 umschreiben. Ich beginne gleich mit der ersten Leitlinie, nämlich "Wohlstand sichern".
In der Finanzpolitik wird der Bundesrat nächstes Jahr eine Botschaft zur Änderung des Finanzhaushaltgesetzes betreffend Umgang mit den Corona-Schulden verabschieden. Mit dieser Gesetzesrevision soll der Abbau der Schulden so ausgestaltet werden, dass gleichzeitig die Erholung der Wirtschaft nach der Krise nicht negativ beeinträchtigt wird und auch eine stetige Finanzpolitik gewährleistet ist.
In der Steuerpolitik wird der Bundesrat nächstes Jahr eine Botschaft zur Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer digitalisierten und globalisierten Wirtschaft verabschieden. Zentrale Anliegen sind hier die mehrwertsteuerliche Behandlung von Subventionen und die Mehrwertsteuererhebung durch Internetplattformen.
In Bezug auf die Digitalisierung wird der Bundesrat nächstes Jahr das Ergebnis einer Vernehmlassung zum Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz zur Kenntnis nehmen und über das weitere Vorgehen entscheiden.
In der Wirtschaftspolitik wird der Bundesrat nächstes Jahr eine Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verabschieden. Mit dieser Änderung sollen Preisbindungsklauseln, namentlich Preisparitätsklauseln, in Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben verboten werden.
In der Bildungs- und Forschungspolitik will der Bundesrat nächstes Jahr die Verhandlungen mit der EU über die Beteiligung der Schweiz am nächsten Rahmenprogramm der EU für Forschung und Innovation, also Horizon Europe, am Euratom-Programm und weiteren europäischen Initiativen wie z. B. dem Digital Europe Programme abschliessen.
In der Verkehrspolitik wird der Bundesrat nächstes Jahr die Botschaft zur Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes verabschieden. Diese Teilrevision beinhaltet die Themen Förderung umweltfreundlicher Technologien, das automatisierte Fahren und Anpassungen der Via-sicura-Massnahmen.
Ich komme zur zweiten Leitlinie: "Zusammenhalt fördern".
In der Medienpolitik wird der Bundesrat nächstes Jahr die Ausführungsbestimmungen zum Massnahmenpaket zugunsten der Medien verabschieden. Neben einem Ausbau der indirekten Presseförderung sieht die Vorlage ja auch eine auf zehn Jahre befristete Unterstützung von einheimischen Online-Medien sowie allgemeine Massnahmen zugunsten der elektronischen Medien vor. Ich habe das gestern im Nationalrat gesagt, ich sage es hier auch: Das Geschäft steckt im Moment in der vorberatenden Kommission des Nationalrates. Sie haben das Geschäft ja bereits sehr beförderlich behandelt, und ich hoffe sehr, dass das Gesetzespaket möglichst rasch in den Nationalrat kommt und wir das verabschieden können, damit die Ausführungsbestimmungen dann auch erarbeitet und verabschiedet werden können.
In der Gesellschaftspolitik wird der Bundesrat nächstes Jahr eine nationale Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern verabschieden, um so die Umsetzung der Gleichstellung voranzubringen. Schwerpunkte sind die drei Handlungsfelder Erwerbsleben, Vereinbarkeit von Beruf und Familie und Bekämpfung von Sexismus und Gewalt.
In der Sozialpolitik wird der Bundesrat nächstes Jahr das Bundesgesetz über die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose in Kraft setzen. Damit wird bekanntlich eine Lücke in der sozialen Sicherheit geschlossen, indem Personen, die nach dem 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden, bis zur ordentlichen Pensionierung eine Überbrückungsleistung erhalten, wenn sie in erheblichem Umfang erwerbstätig waren und nur wenig Vermögen besitzen.
In der Gesundheitspolitik wird der Bundesrat nächstes Jahr im Rahmen des Kostendämpfungsprogramms zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung eine weitere Änderung des KVG vorsehen. Schwerpunkte dieses Pakets sind die Zielvorgabe für das Wachstum der Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, weitere Massnahmen zur Kostendämpfung im Arzneimittelbereich und die Förderung der koordinierten Versorgung.
In der Aussenpolitik ist die Kandidatur der Schweiz für einen nichtständigen Sitz im UNO-Sicherheitsrat für die Jahre 2023/24 in der Schlussphase. Nächstes Jahr wird der Bundesrat im Rahmen der Vorbereitungen unter anderem einen Beschluss zu den Entscheidprozessen während des angestrebten Einsitzes fassen.
In der Europapolitik wird der Bundesrat nächstes Jahr den Prozess zum Abschluss eines institutionellen Abkommens und zur Verabschiedung einer Botschaft zu diesem Thema fortsetzen. Zudem wird der Bundesrat nächstes Jahr die Weiterentwicklung der bilateralen Abkommen und den Abschluss von neuen Abkommen mit der EU fortsetzen.
Ich komme noch zur dritten Leitlinie, sie heisst "Für Sicherheit sorgen". [PAGE 1252]
In der Energiepolitik wird der Bundesrat nächstes Jahr gleich mehrere Botschaften verabschieden, so etwa die Botschaft zum Stromabkommen mit der EU, die Botschaft zur Revision des Stromversorgungsgesetzes, die Botschaft zu einem neuen Gasversorgungsgesetz, die Botschaft zur Revision des Energiegesetzes und eine Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über den Wasserbau, also zum Hochwasserschutz. Dabei steht die Versorgungssicherheit im Energiebereich immer im Zentrum.
In der Umweltpolitik wird der Bundesrat im nächsten Jahr das Umweltschutzgesetz in dreierlei Hinsicht revidieren: Eine erste Botschaft betrifft den Bereich der Altlasten; eine zweite Botschaft zur Revision des Umweltschutzgesetzes betrifft den Bereich des Lärmschutzes; und eine dritte Botschaft zur Änderung des Umweltschutzgesetzes betrifft die Umsetzung der Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten.
In der Klimapolitik wird der Bundesrat im nächsten Jahr zur effektiven Umsetzung des Pariser Klimaübereinkommens einen Grundsatzentscheid fällen und ein entsprechendes Verhandlungsmandat beschliessen; konkret müssen die spezifischen Regeln für die Anrechnung von Emissionsreduktionen im Ausland und die Transparenz und Berichterstattung finalisiert werden.
In der Migrationspolitik wird der Bundesrat im nächsten Jahr die Botschaft zur Übernahme der EU-Verordnung zur Schaffung eines Instrumentes für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzmanagement und Visa verabschieden. Dieses Finanzinstrument soll im Zeitraum 2021-2027 Projekte im Bereich des Aussengrenzschutzes und der Visa-Erteilung unterstützen.
Im Bereich der Polizeikooperation wird der Bundesrat nächstes Jahr eine Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes verabschieden. Es geht hier um Fado, ein Bildspeicherungssystem der EU für den Austausch von Informationen über Sicherheitsmerkmale und potenzielle Fälschungsmerkmale in echten und gefälschten Dokumenten zwischen den Schengen-Staaten.
Zur Bekämpfung von Kriminalität wird der Bundesrat im nächsten Jahr eine Botschaft zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Jugendstrafgesetzes verabschieden. Kontrolle und Betreuung sollen ausgebaut, die Zuständigkeiten der involvierten Behörden geklärt und die Verfahren vereinfacht werden.
Zur Bekämpfung von Terrorismus plant der Bundesrat im nächsten Jahr eine Vernehmlassung zu einem Bundesgesetz zur Erhebung, Nutzung und Übermittlung von PNR-Daten. Das sind die Passagierangaben, welche die Fluggesellschaften in ihren Buchungs- und Abfertigungssystemen führen. Diese werden von den EU-Staaten sowie von vielen weiteren Staaten als wichtiges Instrument zur[NB]Bekämpfung[NB]des[NB]Terrorismus und der Schwerstkriminalität genutzt.
In der Sicherheitspolitik wird der Bundesrat 2021 über die Typenwahl für neue Kampfflugzeuge und für ein neues System der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite entscheiden. Als Entscheidungsgrundlage dienen ihm dabei die entsprechenden Evaluationsberichte, welche auf den zweiten Offerten für beide Systeme basieren.
Im Bereich Cyberrisiken schliesslich wird der Bundesrat nächstes Jahr einen Bericht gutheissen, in dem dargelegt wird, ob und wie die Widerstandsfähigkeit der Informatik von kritischen Infrastrukturen in der Schweiz im Hinblick auf missbräuchliche ausländische Aktivitäten mit gezielten Massnahmen weiter erhöht werden kann.
Ich komme jetzt zum Schluss. Der Bundesrat plant für das zweite Jahr der am 2. Dezember letzten Jahres begonnenen neuen Legislaturperiode wiederum eine breite Palette von Massnahmen. Es sind insgesamt 123 Massnahmen; Sie haben jetzt von einigen gehört. Ich gehe davon aus, dass Sie sich auch schon ein bisschen überlegt haben, welche Massnahmen oder welche Projekte Sie dann gerne voranbringen, vielleicht noch etwas abändern oder allenfalls - was ich natürlich nicht hoffe! - bekämpfen möchten.
Die Frage ist: Was ist machbar? Was ist in diesen Zeiten von Corona planbar? Ich denke, man kann es drehen und wenden, wie man will: Das Bewusstsein der Illusion von Planbarkeit und Machbarkeit ist in unserer Welt ohnehin ein ständiger Begleiter, in diesen Zeiten einfach noch ein bisschen mehr als sonst. Das alles soll uns aber nicht davon abhalten, in einem sinnvollen, messbaren und, wie gesagt, von Ihnen später auch überprüfbaren Rahmen für das nächste Jahr zu planen: das, was möglich ist, und auch das, was nötig ist.
In diesem Sinne freue ich mich im Namen des Gesamtbundesrates auf eine gute, auf eine ertragreiche und konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen im nächsten Jahr! Das gilt selbstverständlich auch noch für dieses Jahr, für diese kommenden Tage, die uns noch verbleiben und in denen auch noch eine intensive Zusammenarbeit stattfinden soll.