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Wicki Hans · Ständerat · 2020-12-08

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-08

Wortprotokoll

Wie Sie wissen, hat dieses Geschäft schon eine längere Vorgeschichte. Anlässlich der Behandlung des Massnahmenpaketes bei uns als Erstrat in der Sommersession führte die Vorlage bereits zu hitzigen Diskussionen, insbesondere zur Frage, ob auch die Förderung der Online-Medien darunterfallen soll. In der Folge schlug die nationalrätliche KVF dem Nationalrat vor, die Vorlage aufzuteilen. Dies wurde dort allerdings abgelehnt. Somit hat sich die Schwesterkommission wieder damit zu befassen. Für die weitere Beratung gab sie zusätzliche Abklärungen in Auftrag. Damit ist absehbar, dass sich die Umsetzung dieses Massnahmenpaketes weiter verzögern wird. Mit Blick auf die Befreiung der einfachen Gesellschaften von der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen ist dies sehr unbefriedigend, denn damit würde dieser weitgehend unbestrittene Punkt um ein weiteres Jahr verschoben werden.

Ausgangspunkt war ursprünglich meine parlamentarische Initiative 19.413, "RTVG. Keine Doppelbesteuerung von Arbeitsgemeinschaften". Wie der Titel besagt, ging es um die Problematik, dass Unternehmen in Arbeitsgemeinschaften hinsichtlich der neuen Abgabe für Unternehmen doppelt besteuert werden - einmal als Unternehmen, dann wiederum bei der Arbeitsgemeinschaft selber. Im vergangenen Jahr wurde diese Initiative sowohl in unserer Kommission wie auch anschliessend in der Schwesterkommission beraten. Beide Kommissionen teilten das Ziel der Initiative und gaben ihr entsprechend Folge, denn die aktuelle Doppelbelastung von Arbeitsgemeinschaften entspricht gemäss beiden Kommissionen nicht dem Willen des Gesetzgebers. Deshalb sollte sie so rasch wie möglich korrigiert werden.

Mit der absehbaren Gesetzesrevision aufgrund des Massnahmenpaketes wurde ursprünglich vorgesehen, die Anpassung im gleichen Zug zu machen. Aufgrund der angeführten Verzögerungen hat die nationalrätliche KVF nun doch beschlossen, diese einzelne Bestimmung aus der Vorlage auszugliedern und als separaten Entwurf 2 dem Nationalrat zu unterbreiten. Es betrifft Artikel 70. Gestern hat der Nationalrat nun diesem zugestimmt. Sofern wir dem Nationalrat heute folgen, könnte diese Vorlage also auf den 1. Januar 2021 in Kraft treten. Damit ist es möglich, das Problem der Doppelbesteuerung rasch zu bereinigen.

Aus diesem Grund beantrage ich Ihnen namens unserer einstimmigen Kommission, dem Nationalrat zu folgen und die Anpassung von Artikel 70 zu beschliessen.