Glarner Andreas · Nationalrat · 2020-12-08
Glarner Andreas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-08
Wortprotokoll
Der Entwurf des Bundesrates bildet bei Artikel 18, "Einschränkungen der Werbung", ein sorgfältig austariertes Gleichgewicht zwischen dem Jugendschutz einerseits und der Wirtschafts- und Gewerbefreiheit andererseits. Das ist eine Freiheit, die jeder Branche in unserem Lande zusteht. Alle vom Ständerat beschlossenen Änderungen in Artikel 18 lehne ich deshalb ab. Ich beantrage, an der Fassung des Bundesrates festzuhalten.
Es ist mir unerklärlich, wie der Ständerat diese Verschärfungen annehmen konnte, auch wenn wir wissen, wer sie für ihn geschrieben hat. Unbestrittenermassen ist diese Werbung zu verbieten, wenn sie sich speziell an Minderjährige richtet. Aber zu schreiben "oder Minderjährige erreicht" geht nun wirklich deutlich zu weit. Denn erreichen kann eine Werbung einen Minderjährigen ja wohl jederzeit und überall. Wichtig ist doch, dass eine solche Werbung sich auf keinen Fall speziell an Minderjährige richten darf; dies ist längst erfüllt.
Das Parlament hat sich bereits 2016 mit dem Entscheid zur Rückweisung an den Bundesrat explizit gegen weiterführende Werbeverbote ausgesprochen. Werbeverbote und Werbeeinschränkungen müssen verhältnismässig und ihr Nutzen durch Fakten belegt sein. Im Zweifelsfall ist auf unnötige Verbote zu verzichten. Ich bitte Sie daher, die Verschärfungen abzulehnen und dem Bundesrat zu folgen.
Artikel 18 Absatz 1bis ist zu streichen, da es nicht angeht, dass man zusammengehörende Produkte nicht bewerben darf. In Artikel 18 Absatz 1bis Buchstabe c offenbart sich der totale Unsinn gesetzgeberischer Leistung. Also bitte: Dass ein Plakat nicht auf öffentlichem Grund aufgestellt werden darf, reicht doch. Wenn man dann aber schreibt, man dürfe es zwar auf privatem Grund aufstellen, aber nur, wenn es dann nicht vom öffentlichen Grund aus eingesehen werden könne, wirft das die Frage auf, wozu man denn ein Plakat macht. All diese unnötigen Verbote sind zu streichen.
Bei Artikel 18a, "Verkaufsförderung", bitte ich Sie ebenfalls, alle weiteren Einschränkungen zu streichen, zumindest aber die Produkte auszunehmen, deren Rauch ja gar nicht eingeatmet wird.
Gemäss Artikel 20 sollen die Kantone noch strengere Vorschriften erlassen können. Es wird dann etwas schwierig, wenn ein Heft mit Tabakwerbung in einem Kanton verkauft werden darf, in einem anderen hingegen nicht. Es stellt sich gar die Frage, ob man ein solches Heft dann mit dem Auto über die Kantonsgrenze bringen dürfte. Hören Sie bitte auf, hier drin solche unpraktikablen Vorschriften zu erlassen. Wenn Sie solche Werbeverbote annehmen, führt dies zu einem Dammbruch, und es folgen bald - glauben Sie mir das, es wird ja jetzt hier protokolliert - Verbote für Benzin-, Auto-, Wein- und vielleicht sogar Schokoladenwerbung. [PAGE 2360]
Wir sind gegen alle vom Ständerat zusätzlich eingefügten Beschränkungen. Das wäre gerade in der jetzigen Zeit verheerend, in der die Veranstaltungsbranche und die Kulturschaffenden sich beklagen, sie hätten keine Einkünfte mehr; es wäre der Todesstoss für viele Veranstaltungen.