Dittli Josef · Ständerat · 2020-12-08
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-08
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Präsident des Verbandes der verladenden Wirtschaft im Schienengüterverkehr.
Selbstverständlich ist der Umgang mit Gefahrguttransporten sehr sensitiv und wichtig. Der Staat ist gefordert, diesem Umstand Rechnung zu tragen. Es gab Zwischenfälle auf der Schiene, letztmals 2015 - es wurde davon gesprochen - der Unfall in Daillens. Es gab aber auch eine Reaktion darauf, nämlich auch aufgrund von Vorstössen wurde von allen Beteiligten die sogenannte "Gemeinsame Erklärung II" unterzeichnet. Es wurden verschiedene Massnahmen festgelegt, mit denen man den Gefahrguttransport auf der Schiene verbessert hat, so zum Beispiel eine Temporeduktion auf 40 Stundenkilometer und Massnahmen in Bezug auf die Qualität der Kesselwagen. Diese Massnahmen stossen auf grosse Akzeptanz. Auch ein Bericht des Bundesrates lobt, dass diesbezüglich beispielhaft und vorausschauend gearbeitet wird. Mit der Umsetzung der Massnahmen ist man grundsätzlich auf gutem Weg. Bei der Motion geht es zwar nicht direkt um diese Massnahmen, sondern indirekt um die juristische Frage nach der Regelung der Haftpflicht.
Ich bin für die Ablehnung dieser Motion. Sie geht teilweise von falschen Annahmen aus und fordert Regulierungsanpassungen, die teilweise über die "Gemeinsame Erklärung[NB]II" bereits vorgenommen wurden. Sie würde die Schweiz im geltenden internationalen Rechtsrahmen isolieren. Die in der Motion geforderte Klärung der Risikoverteilung und die Regelung der Rechtsmittel haben bereits stattgefunden und sind zwischenzeitlich mit dem internationalen Umfeld abgestimmt. Im Bereich des Gütertransports auf der Strasse und auf der Schiene gilt ja das sogenannte Cotif-Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr, dem die Schweiz auch beigetreten ist. Es gibt eine zweite internationale Vereinbarung, die die Schweiz auch anwendet: Das ist der Allgemeine Vertrag für die Verwendung von Güterwagen. Diese Vereinbarung und auch das Cotif-Übereinkommen, Herr Kollege Rechsteiner, darf man jetzt nicht einfach ausblenden, denn wenn wir jetzt etwas anderes beschliessen, das dann im Widerspruch zu diesem Übereinkommen oder zu dieser Vereinbarung steht bzw. diese ergänzt, dann gibt das selbstverständlich Probleme. Das hat der Kommissionssprecher in aller Deutlichkeit aufgezeigt.
Wenn man gemäss dem Anliegen des Motionärs prüfen will, ob im Bereich der Haftung nicht doch noch irgendwo eine Lücke vorhanden sein könnte, ist es meines Erachtens jetzt wirklich wichtig, zuerst eine Gesamtschau über die Bestimmungen zur Haftung im Gütertransport vorzunehmen, allenfalls kann man den Strassenverkehr auch noch einbeziehen. Man muss prüfen, ob es Widersprüche oder Handlungsbedarf gibt, und uns gegebenenfalls klärende Bestimmungen vorlegen. Genau dies ist der Weg, der Ihnen von der Mehrheit der Kommission vorgeschlagen wird. Mit dem beantragten Postulat soll genau dies geprüft werden. Sollte der Postulatsbericht tatsächlich Handlungsbedarf aufzeigen, kann man diesen dann konkret angehen.
Ich empfehle Ihnen deshalb die Ablehnung der zu weit gehenden Motion und die Annahme des Postulates.