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Guggisberg Lars · Nationalrat · 2020-12-09

Guggisberg Lars · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-09

Wortprotokoll

Kinderschutz und Kinderrechte sind zweifellos wichtige Anliegen und Aufgaben. Zudem tönt das Thema gut und lässt sich gut verkaufen. Deshalb ist die Verlockung gross, dafür doppelt so viel Steuergeld auszugeben. Dieser Umstand sollte uns aber nicht die klare Zuständigkeitsordnung in diesem Bereich ignorieren lassen. Wir sollten uns nicht zu deutlich höheren Ausgaben hinreissen lassen, wenn sie im Widerspruch stehen zur Aufteilung der Kompetenzen unter den verschiedenen Staatsebenen. Die Kompetenz zum Schutz von Kindern liegt nämlich klar bei den Kantonen und Gemeinden.

Trotzdem will die Kommissionsmehrheit praktisch eine Verdoppelung der Ausgaben. Stichhaltige Gründe, die es für Ausgabenerhöhungen in diesem Ausmass braucht, sind aus unserer Sicht nicht gegeben. Wir sind der Meinung, dass angesichts der Hauptzuständigkeit der Kantone und Gemeinden auf Bundesebene 1,5 Millionen Franken genügen. Der ständerätliche Beschluss mit diesen 1,5 Millionen Franken ist ein gutschweizerischer Kompromiss, mit welchem wir leben können. Ich bitte also die bisherige Ratsmehrheit, von der Maximalforderung abzuweichen und auf diese 1,5 Millionen Franken einzuschwenken; wir machen Ihnen beliebt, auf diesen Kompromiss einzugehen.

Ich gelange kurz zu unserem zweiten Minderheitsantrag betreffend Technologietransfer. Der Bundesrat und der Ständerat sehen dafür im kommenden Jahr Ausgaben im Umfang von gut 4 Millionen Franken vor. Wir erachten diese 4 Millionen Franken als ausreichend und lehnen eine Erhöhung um 1 Million Franken ab. Der Bedarf für eine Erhöhung ist aus unserer Sicht nicht ausgewiesen.

Zusammenfassend: Wir beantragen Ihnen mit diesen beiden Minderheiten, auf die Linie des Ständerates einzuschwenken. Besten Dank für die Unterstützung.