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Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2020-12-09

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-09

Wortprotokoll

Meine Interessenbindungen kennen Sie zwar, aber ich erwähne sie trotzdem noch: Ich bin Präsidentin des Schweizerischen Treuhänderverbandes, arbeite als Revisorin und habe eine Treuhandfirma und eine Partnerschaft mit einer Treuhandfirma.

Ich habe Ihnen bereits in der ersten Runde hier im Saal erläutert, dass die Prüfung, ob ein Kreditnehmer, also das Unternehmen, anspruchsberechtigt war, einen Covid-19-Kredit zu Recht zu erhalten, und diesen in der Folge auch ordnungsgemäss verwendet hat, nicht Gegenstand der Abschlussprüfung ist und nicht zu den Aufgaben der gesetzlichen Revisionsstelle gehört. Die Revisionsstelle prüft die Kreditverwendungsbeschränkung bezüglich der Ausschüttung von Dividenden und der Rückerstattung von Kapitaleinlagen, nicht jedoch alle übrigen Kreditverwendungskriterien. Kommt dazu, dass rund 80 Prozent der Kredite an Kleinunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden vergeben wurden, die mehrheitlich aufgrund der im Obligationenrecht enthaltenen Opting-out-Regelung über keine Revisionsstelle verfügen oder aufgrund ihrer Rechtsform keiner Revisionspflicht unterstehen. Die Opting-out-Regelung betrifft AG und GmbH, also juristische Personen, und nicht Einzelfirmen.

An dieser Stelle stellt sich auch die Frage der Missbrauchsbekämpfung. Im Grunde genommen schaffen wir hier eine Ungleichbehandlung zwischen Unternehmungen, die eine Revisionsstelle haben müssen, und Unternehmungen, die keine Revisionsstelle haben müssen; da spreche ich vor allem auch die juristischen Personen an. Seit Beginn argumentiert der Bundesrat einerseits, dass es keine Aufgabenerweiterung der Revisionsstelle sei und dass es sich um eine normale Revision handle. Andererseits sagt er, er wolle nicht zu viel Bürokratie produzieren und die kleineren Unternehmen, die keine Revisionsstelle haben müssen, zu keiner Revision zwingen. Eigentlich hat das auch Frau Badran bestätigt.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, dann frage ich Sie, die Sie die Minderheit unterstützen und dem Bundesrat folgen: Weshalb braucht es dann diesen Artikel überhaupt? Wenn sowieso so revidiert werden soll wie üblich, also nach Gesetz, möchten wir hier einfach klargestellt haben, was von Gesetzes wegen gilt. Letztendlich müsste ja die Meldung der Revisionsstelle an die Bürgschaftsgenossenschaft geregelt werden. Genau hierzu wäre im Ständerat ein Kompromiss vorgelegen, doch leider wurde dieser weder vom Bundesrat noch von der Mehrheit des Ständerates unterstützt.

Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt deshalb den Antrag der Kommissionsmehrheit auf Festhalten, damit wir hier eine für alle Beteiligten gangbare Lösung finden. Stimmen Sie dieser Mehrheit also bitte zu.