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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-12-09

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-12-09

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Vogt, der Ständerat wollte ja gerade die Anfechtungsmöglichkeit für den Vater ausschliessen. Es ist ja hier ein genetischer Vater. Die Meinung ist hier nicht, dass der Vater Vater sein will. Deshalb hat man diese Lösung gewählt. Die Lösung des Ständerates ist insofern korrekt, auch in Bezug auf das Abstammungsrecht, als sie gemäss dem Fortpflanzungsmedizingesetz erfolgen muss - ich habe das gesagt, es muss wirklich eine "überwachte" Spende sein, eine Spende, die eingetragen wird. Das Kind muss, wenn es 18 Jahre alt wird, das Recht haben, einzusehen, wer der genetische Vater ist. Aber hier ist natürlich nicht angedacht, dass der Vater tatsächlich eine Vaterschaftsklage soll einreichen können, denn das ist nicht die Rolle, die für ihn hier vorgesehen ist. Es ist eine genetische Rolle.