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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-12-09

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-12-09

Wortprotokoll

Selbstverständlich ist es auch dem Bundesrat ein Anliegen, dass Gutachten, welche die Grundlage für einen Behördenentscheid bilden, von guter Qualität sind, und dies nicht nur im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Abhängig von der konkreten Fallkonstellation können die Anforderungen einer Behörde an ein solches Gutachten aber sehr unterschiedlich sein. Deshalb ist es Aufgabe der verantwortlichen Behörde, dafür zu sorgen, dass die Gutachten sorgfältig erstellt werden, dass auch die erforderliche Qualität erreicht wird. Dazu gehört beispielsweise die Auswahl der Gutachterinnen und Gutachter, die Formulierung der Fragestellung, die Vorgabe an Umfang und Abklärungstiefe sowie auch die Pflicht, ein unzureichendes Gutachten zurückzuweisen oder allenfalls auch ergänzen zu lassen. Gerade im Kindes- und Erwachsenenschutz, wo das Gesetz den Kantonen vorschreibt, dass sie eine Fachbehörde einsetzen müssen, sollte die Behörde allerdings auch in der Lage sein, diese Aufgabe wahrzunehmen. Hinzu kommt, dass es aufgrund der Unterschiedlichkeit der Fälle kaum möglich wäre, auf der Stufe der Gesetzgebung ausreichend konkrete Standards zu definieren, die dann auch tatsächlich eine Garantie für die Qualität des Gutachtens sind. Denn selbst wenn wir Standards haben - Herr Flach, das wissen Sie -, ist es immer noch möglich, dass ein Gutachten diese dann nicht erfüllt.

Der Bundesrat beantragt deshalb die Ablehnung der Motion.