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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-12-09

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-12-09

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, Massnahmen im Mittelmeer zur Rettung von Personen in Seenot zu ergreifen.

Die Seenotrettung ist eine gesamteuropäische Herausforderung. Es ist deshalb zu begrüssen, dass das neue Asyl-und Migrationspaket, das die Europäische Kommission am 23.[NB]September vorgestellt hat, breit angelegt ist und auch die Seenotrettung thematisiert.

Zudem schlägt die Kommission in der Nachfolgeverordnung zur geltenden Dublin-Verordnung einen Solidaritätsmechanismus vor, der vorsieht, dass aus Seenot gerettete Personen auf andere Mitgliedstaaten verteilt werden. Dieser Solidaritätsmechanismus, der bei erhöhtem Migrationsdruck und in Krisensituationen seine Anwendung finden soll, wird aktuell für die assoziierten Staaten und somit auch für die Schweiz als nicht verbindlich erklärt. Wie sich der Solidaritätsmechanismus in den laufenden Debatten noch entwickeln wird, kann ich nicht voraussagen. Im Zuge der Diskussionen kann der Mechanismus noch Änderungen erfahren. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt also noch vollkommen offen, ob und wann und in welcher konkreten Ausgestaltung er in die Nachfolgeverordnung zur Dublin-Verordnung Einzug halten wird.

Die Schweiz wird zu gegebener Zeit prüfen, ob und in welcher Form sie sich beteiligen will. Weil wir aber noch nicht wissen, wie der Solidaritätsmechanismus am Schluss aussehen wird, können wir uns zu dieser Frage zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschliessend äussern.

Ich möchte noch auf die Forderung oder den Aufruf der Motion eingehen, Gemeinden, die Flüchtlinge beziehungsweise Bootsflüchtlinge aufnehmen wollen, zu unterstützen. Wie in der Stellungnahme des Bundesrates ausgeführt wird, werden Gemeinden schon heute durch die Entrichtung der sogenannten Globalpauschale finanziell unterstützt. Darüber hinaus wurde am 1. Mai 2019 die Integrationspauschale für Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen massgeblich erhöht. Die Verteilung von Resettlement-Flüchtlingen auf Gemeinden ist hingegen Sache der Kantone und nicht des Bundes.

Lassen Sie mich abschliessend noch auf die Lage in Libyen zu sprechen kommen. Ich gebe Ihnen recht, die Lage der Migrantinnen und Migranten, die in der Nähe der Kampfzonen festgehalten werden, ist äusserst besorgniserregend. Deshalb engagiert sich die Schweiz, wie in der Stellungnahme des Bundesrates auf die Motion ausgeführt, indem sie besonders gefährdete Personen aufnimmt und Hilfe vor Ort leistet. Das Resettlement konzentriert sich denn auch auf Regionen wie Libyen.

Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.

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