Lauri Hans · Ständerat · 2002-10-02
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-10-02
Wortprotokoll
Wir sind hier bei einer entscheidenden Bestimmung der ganzen Vorlage. Es gibt wenige so entscheidende Bestimmungen; das hier ist jetzt eine. Damit man, ohne Spezialist zu sein, richtig versteht, worum es eigentlich geht, muss man wissen: Je mehr ein Kanton von der direkten Bundessteuer erhält, desto mehr werden die ressourcenstarken Kantone bevorteilt und die ressourcenschwachen eher benachteiligt. Das ist deshalb so, weil die [PAGE 875] direkte Bundessteuer in den starken Kantonen viel substanzieller anfällt als in den ressourcenschwachen Kantonen.
Wenn man nun die drei Möglichkeiten von Bestimmungen miteinander vergleicht und sich an das erinnert, was ich soeben gesagt habe, so stellt man Folgendes fest: In der Formulierung des Bundesrates, die im Konsens mit den Kantonsregierungen entstanden ist - da war am Schluss keine wesentliche Diskussion mehr -, wird dem Ausgleichsgedanken von allen drei Lösungen am meisten Rechnung getragen.
Die Kommission ist dann einen Schritt auf die ressourcenstarken Kantone zugegangen und hat ihnen eine Sicherheit gegeben, indem sie diese 17 Prozent eingeführt hat. Die Minderheit verlangt nun, dass nur im Augenblick des Übergangs, wie das dargestellt wurde, Veränderungen vorgenommen werden können, später aber nicht mehr. Jetzt müssen wir wissen, dass später, also bereits vier Jahre nach Inkrafttreten dieser Reform, durchaus der Fall eintreten kann, dass der Finanzausgleich verstärkt werden muss. Denn niemand weiss, wie es in der Zukunft weitergeht.
Ich möchte hier die Gelegenheit ergreifen, um zu sagen, dass eine gute Wirtschaftsentwicklung - das muss man auch wissen - in der Tendenz immer die ressourcenstarken Kantone bevorteilen wird; das haben empirische Untersuchungen für die Vergangenheit klar gezeigt. Ein guter Wirtschaftsgang wird den Graben zwischen ressourcenstarken und ressourcenschwachen Kantonen eher vertiefen. Man wird also nicht argumentieren können, die Wirtschaft laufe dann wieder an und damit werde dieser Graben kleiner.
Weiter muss man wissen, dass wir neben dieser Bestimmung in Artikel 4 des Finanz- und Lastenausgleichsgesetzes schon eine Bestimmung haben, welche die ressourcenstarken Kantone in einem gewissen, sehr deutlichen Sinn absichert, und zwar mit der Bestimmung, wonach die Leistungen der Kantone mindestens zwei Drittel, höchstens aber drei Viertel der Leistungen des Bundes betragen.
Ich befürchte nun, dass man diesem System für die Zukunft die absolut nötige Anpassungsfähigkeit nehmen würde, wenn man hier der Minderheit zustimmen würde. Jetzt kann man fragen: Ja, wer wird dann in der Zukunft, also nach der ersten Phase von vier Jahren, über diese Mittel entscheiden? Es ist wiederum die Bundesversammlung, und zwar hinsichtlich des Ressourcenausgleichs und hinsichtlich der beiden Lastenausgleichsgefässe.
Weil es wirklich um eine zentrale Vorschrift geht, bitte ich Sie sehr, der mittleren Lösung der Mehrheit zuzustimmen, die bereits eine Relativierung dessen bedeutet, was bei der Erarbeitung der Vorlage festgelegt wurde.