Pfisterer Thomas · Ständerat · 2002-10-02
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-02
Wortprotokoll
Bei meinem Antrag geht es darum, den nationalen Konsens zu erleichtern. Es ist keine materielle Änderung; es geht nur um die Regelungsstufe. Es geht darum, ob diese drei Elemente in der Verfassung ausgedrückt werden sollen; es geht darum, ob wir die Verfassung akzeptabel und volksnah ausgestalten wollen; ob wir in der Abstimmung, die ja zunächst nur über eine Verfassungsänderung stattfindet, darauf hinweisen können, dass diese Eckpfeiler des Systems jetzt zum Entscheid anstehen. Es sind drei Elemente:
In Absatz 1 geht es um die Formel, dass der Bund für einen angemessenen Finanzausgleich sorgt. Diese Erklärung ist sinngemäss schon im geltenden Verfassungsrecht, in Artikel 46 am Schluss von Absatz 3, enthalten. Die Kommission hat über dieses Problem diskutiert, und im Rahmen eines redaktionellen Vorschlages der Verwaltung zur Verbesserung von Absatz 2 ist diese Klausel herausgefallen. Ich muss annehmen, dass das nicht beabsichtigt war. Ich erlaube mir darum, das aufzunehmen, was sonst aus Artikel 46 Absatz 3 der geltenden Verfassung herausfallen würde. Es geht politisch darum, ein negatives Signal zu vermeiden. Es kann ja nicht Aufgabe des NFA-Projektes sein, Befürchtungen zu wecken, der Bund wolle sich aus dem Finanzausgleich zurückziehen. Das Gegenteil trifft ja mit diesem Projekt zu. Darum diese Ergänzung.
Die Absätze 4 und 5 muss ich inhaltlich nicht begründen. Absatz 4 entspricht genau Artikel 6 Absatz 3 des Gesetzentwurfes über den Finanz- und Lastenausgleich; Absatz 5 entspricht Artikel 10a des Gesetzentwurfes. Es geht nur darum, dass man dann, wenn man schon in Absatz 3 - zu Recht - den Eckpfeiler für die ressourcenstarken Kantone hineinnimmt, das Analoge auch für die beiden anderen Fälle macht, um den politischen Entscheid und die Abstimmungssituation zu erleichtern und die Steuerung der Gesetzgebung nachher sicherzustellen.