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Ritter Markus · Nationalrat · 2020-12-10

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-10

Wortprotokoll

Die Mitte-Fraktion wird in Block 2 überall der Mehrheit folgen und demzufolge die beiden Minderheitsanträge ablehnen.

In Artikel 9 und in Artikel 27 des Gewässerschutzgesetzes sollen gemäss Mehrheit die Grenzwerte für die relevanten Abbauprodukte bei 0,1 Mikrogramm belassen und die Grenzwerte für die nicht relevanten Abbauprodukte wie bisher bei 10 Mikrogramm festgelegt werden. Ich möchte festhalten, dass das, was der Ständerat im Frühjahr entschied, in dieser Form nicht in der Vernehmlassung war, als diese parlamentarische Initiative zur Stellungnahme unterbreitet wurde. Diese Bestimmung wurde erst im August dieses Jahres eingefügt.

Die Unterscheidung in relevante und nicht relevante Abbauprodukte basiert auf einer wissenschaftlichen Grundlage. Wenn Unsicherheiten bei einem Abbauprodukt bestehen oder wenn nicht eindeutig gesagt werden kann, dass es nicht relevant ist, erfolgt automatisch eine Einteilung als relevant. Dies wurde uns von der Bundesverwaltung in der Kommission in aller Klarheit bestätigt. Mit diesem Vorgehen wird dem Vorsorgeprinzip vollumfänglich Rechnung getragen. Es macht keinen Sinn, alle nachgewiesenermassen nicht relevanten Abbauprodukte nach einem tiefen Grenzwert von 0,1 Millionstel Gramm, das ist 0,1 Mikrogramm, zu beurteilen. Bei dieser Frage geht es darum, nach wie vor von wissenschaftlichen Grundlagen auszugehen und nicht eine politische Festlegung vorzunehmen, wie das Kollege Jans möchte. Ein solches Vorgehen, wie von der Minderheit Baumann entsprechend gefordert, würde auch für die Wasserversorger zu erheblichen Schwierigkeiten führen, weil sie plötzlich viele Produkte, die völlig ungefährlich wären, entsprechend kommunizieren müssten.

Unhaltbar ist die Sachlage insbesondere bei Artikel 27 des Gewässerschutzgesetzes gemäss Minderheit Baumann. Da möchte ich auch die Antwort auf das Votum von Kollegin Munz geben. Die Problematik liegt darin, dass wir hier nicht auf gemessene Werte abstützen würden, sondern auf modellbasierte Annahmen, wenn festgelegt würde, ob ein Wirkstoff mit seinen Abbauprodukten je einmal relevant werden könnte. Dort liegt das Problem. Weil der Artikel jetzt so schlecht formuliert ist, würde das zu diesen Problemen führen. Deshalb ist es enorm wichtig, dass der Ständerat diese Thematik nochmals angehen kann, dass wir eine Differenz schaffen, also den Minderheitsantrag ablehnen, und dass diese Thematik im Rahmen der Differenzbereinigung nochmals gut in der Tiefe diskutiert werden kann. [PAGE 2459]

Ich möchte auch noch zur Minderheit Badran Jacqueline beziehungsweise zum Einzelantrag Jauslin zu den Artikeln 19 und 62d Stellung nehmen. Hier geht es um die Ausscheidung der Zuströmbereiche. Im Grundsatz ist dagegen nichts einzuwenden. Aber ich muss hier eine Antwort auf das Votum von Kollegin Badran geben. Schauen Sie einmal an: Es sind 120[NB]000 bis 130[NB]000 Hektaren in der Schweiz betroffen. Ich muss Ihnen sagen, Zehntausende von Grundeigentümern werden von dieser Ausscheidung direkt betroffen sein. Wir sind diesen Leuten eine Vernehmlassung schuldig, damit sie zu dieser Ausscheidung Stellung nehmen können und mit einem Bericht des Bundesrates auch informiert werden, was das für sie bedeutet. Das wurde in keiner Art und Weise gemacht. Es genügt nicht, wenn nur die eine Seite zur Stellungnahme eingeladen wird, während die andere Seite keine Möglichkeit hat, sich dazu zu äussern. So macht man keine Gesetze!

Ich möchte hier noch erwähnen, dass die Kantone, denen man jetzt die Aufgabe geben will, bis 2030 die Zuströmbereiche auszuscheiden, seit zwanzig Jahren nicht einmal in der Lage sind, hier die Schutzzonen für die genutzten Quell- und Grundwasserfassungen auszuscheiden. 40 Prozent sind nicht ausgeschieden - bis heute! Die Ausscheidung der Zuströmbereiche geht noch weiter darüber hinaus. Hier bitte ich die UREK, in den kommenden Diskussionen auch mit den Kantonen anzuschauen, wie das umgesetzt werden kann, bevor laufend neue Aufträge erteilt werden.

Ich bitte Sie, in beiden Bereichen der Mehrheit zu folgen. Wir müssen hier eine parlamentarische Initiative verabschieden, die in der Praxis umsetzbar ist, von den Betroffenen mitgetragen wird und auch in der Lage ist, auf beide Volksinitiativen eine Antwort zu geben. Was aber diese beiden Minderheiten wollen, hat nichts mit diesen Zielen zu tun, würde das Fuder völlig überladen und dazu führen, dass am Schluss eine grosse Mehrheit dieses Gesetz nicht mehr mittragen könnte.

Ich bitte Sie, bei beiden Artikeln der Mehrheit zu folgen.