Rieder Beat · Ständerat · 2020-12-10
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-10
Wortprotokoll
Ich war vorhin stark beeindruckt von der einfachen und klaren Gesetzgebung, die wir bei den Solidarbürgschaften verabschiedet haben. Vor allem hat mich die Argumentation des Bundesrates beeindruckt, der im Rahmen dieser Debatte erwähnt hat, dass er so oder so neue Programme wird anstossen müssen und dass bei den Massnahmen, die wir hier beschliessen, ungleich lange Spiesse vermieden werden sollten.
Ich gehe davon aus, dass er, wenn er nicht einen Rückwärtssalto auf das Parkett legen will, am Ende der Beratungen meiner Motion zustimmen muss. Ich würde dann auch meine Nackenhaare unten lassen. Sonst würden sich mir die Nackenhaare sträuben, weil gerade die Beratungen dieses Gesetzes, das wir jetzt verabschiedet haben, zeigen, dass es mehr braucht als eine solche Gesetzgebung.
Die vorliegende Motion sieht für jene Unternehmen eine vorübergehende Mehrwertsteuererleichterung vor, die wegen des Coronavirus in Schieflage geraten sind. Es müssen aber alle Gesellschaftsformen, ungeachtet ihrer Verschuldung, strukturneutral berücksichtigt werden und nicht nur die, die gerade von diesen Solidarbürgschaften profitiert haben.
Anspruch auf die Steuererleichterungen hätten Unternehmen aller Branchen. Voraussetzung ist, dass die Unternehmen seit drei Jahren in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig sind. Das verhindert Missbräuche und garantiert, dass ausschliesslich Unternehmen unterstützt werden, die sich auf dem Markt etabliert haben.
Die Steuererleichterungen könnten - ich betone: könnten - wie folgt berechnet werden: Unternehmen haben einen zu definierenden Umsatzrückgang im Jahr 2020 gegenüber den Vorjahren und erhalten eine Gutschrift auf den Mehrwertsteuer-Bruttobetrag. Für jedes weitere Prozent Umsatzverlust steigt die Steuererleichterung um beispielsweise 5 Prozent des geschuldeten Mehrwertsteuer-Bruttobetrages. Ab einem gewissen Umsatzverlust beträgt die Steuererleichterung dann 100 Prozent des geschuldeten Mehrwertsteuer-Bruttobetrages. Die Steuererleichterung wird jeweils auf der letzten Mehrwertsteuerabrechnung des Jahres gutgeschrieben.
Es gelten ja bekanntlich immer drei Kriterien für solche wirtschaftspolitischen Massnahmen als erwünscht: Sie müssen "targeted", "timely" und "temporary" sein, das heisst gezielt, zeitgerecht und befristet. Die Steuererleichterung erfüllt diese drei Bedingungen allesamt: Die Mehrwertsteuererleichterung soll erstens nur bei jenen Unternehmen zum Tragen kommen, die eine bestimmte Schwelle an Umsatzeinbussen überschritten haben; zweitens wäre die Umsetzung mittels dringender Anpassung der Gesetzesgrundlage möglich; und drittens wäre die Steuererleichterung auf drei Jahre begrenzt.
Traditionelle Steuergutschriften, auch bei der Bundessteuer, basieren auf der Verrechnung von Verlustvorträgen über einen maximalen Zeitraum von sieben Jahren. Dieses Schema hat den Banken seinerzeit in der Finanzkrise sehr geholfen. Die Höhe der vorgeschlagenen Steuergutschriften bemisst sich auf der Basis des Bruttoumsatzes. Unternehmen mit einem hohen Mehrwertsteuersatz und tiefen Vorleistungen profitieren damit besonders stark. Dazu gehören Unternehmen, die operativ eng mit Zulieferern vernetzt sind oder regelmässig hohe Investitionen tätigen. Die Steuergutschrift verhindert damit eine nicht erwünschte Strukturerhaltung und hilft Unternehmen besonders, die mit anderen Unternehmen eng kooperieren und von denen folglich auch andere Unternehmen abhängen.
Die geforderte Steuererleichterung ist eine gezielte und effektive finanzielle Stützmassnahme. Das Instrument wirkt fiskalisch stimulierend, gleichzeitig aber nicht wettbewerbsverzerrend. So würden beispielsweise nicht nur solche Unternehmen profitieren, die Covid-Überbrückungskredite erhalten haben, wie wir es eben gerade erst beschlossen haben.
Vergleichen wir einmal die Steuerentlastung mit der von uns verabschiedeten Härtefallregelung. Herr Bundesrat, Sie haben es bereits erwähnt: Ein Unternehmen, das 39 Prozent seines Umsatzes gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2018 und 2019 im Jahr 2020 eingebüsst hat, gilt nicht als Härtefall, ein Unternehmen mit 40 Prozent Umsatzverlust jedoch schon. Solche Schwelleneffekte treten bei der vorgeschlagenen Steuererleichterung nicht auf. Stattdessen werden die Unternehmen konsequent anhand der Umsatzeinbussen und der Mehrwertsteuerbelastung beziehungsweise anhand ihres Umsatzes mehr oder weniger stark beziehungsweise gar nicht entlastet.
Erstaunlicherweise bemängelt der Bundesrat gerade bei dieser Massnahme eine angebliche Wettbewerbsverzerrung. Diese Argumentation hält einer genaueren Prüfung nicht stand. Die Motion fordert eine Entlastung. Wie kann eine branchenunabhängige Steuerentlastung ohne Schwelleneffekte besonders wettbewerbsverzerrend sein? Ist es denn nicht wettbewerbsverzerrend, wenn ein Unternehmen mit 99[NB]000 Franken Umsatz keine Mehrwertsteuer zahlen muss, aber ein solches mit 100[NB]000 Franken Umsatz schon? Ebenso gut liesse sich angesichts dieser Ungleichbehandlung argumentieren, die vorgesehene Steuerentlastung schaffe mehr Wettbewerb. Wir alle hier im Rat wissen, dass jeder wirtschaftspolitischen Massnahme eine gewisse Wettbewerbsverzerrung innewohnt. Eine branchenunabhängige Steuerentlastung ohne Schwelleneffekte, die Unternehmen in Not hilft, ist nun wahrlich wahrscheinlich eine der letzten Massnahmen, die wettbewerbsverzerrend wirken.
Der Bundesrat schreibt in der Stellungnahme, zusätzliche Massnahmen lehne er zurzeit ab. Wir haben heute gehört, dass wahrscheinlich Nachfolgeprogramme kommen müssen. Das ist eine zentrale Aussage der bundesrätlichen Stellungnahme. Diese ist unterdessen wahrscheinlich auch überholt. Der Bundesrat kündigte an der Medienkonferenz vom Dienstag dieser Woche an, dass es zusätzliche Unterstützungsmassnahmen für besonders betroffene Betriebe brauche. Sie wissen, dass der Bundesrat morgen wohl weitere, vielleicht einschneidende Massnahmen beschliessen wird.
Der Grundsatz, dass der Staat nicht in die Wirtschaft eingreifen soll, ist längst überholt. Sträflich vergessen wird dabei nämlich, dass der Bundesrat mit dem Lockdown und den Schutzmassnahmen massiv in den Markt eingegriffen hat und weiter eingreifen wird. Es ist die Pflicht von uns hier im Parlament, die Auswirkungen dieser Eingriffe etwas zu mildern.
Der Bundesrat bemängelt des Weiteren, die Steuererleichterung koste den Staat zu viel. Das ist bei jeder Massnahme die Frage. Ich frage mich auch, wie der Bundesrat darauf kommt, dass die Massnahme verschiedene Stellhebel beinhalte, welche die Kosten bestimmten. Die Motion legt keinen dieser Stellhebel fest, sondern ist diesbezüglich offen formuliert. Wenn die Räte die Motion annehmen, werden Bundesrat und Parlament diese Kriterien erst noch festlegen müssen. Sie können sie anpassen entsprechend der Wirtschaftslage, der Eingriffswahrscheinlichkeit und den Eingriffen, die dann effektiv im Markt passieren.
An dieser Stelle sei daran erinnert, dass es nicht kostenlos sein wird, wenn wir nichts tun. Der Staatshaushalt wird dann ebenfalls nachhaltig belastet. Nichtstun bedeutet nämlich höhere Arbeitslosigkeit, mehr Konkurse und geringeres Steuersubstrat. Wertvolle Wirtschaftsunternehmen drohen angesichts der bisherigen und der anstehenden staatlichen Eingriffe verloren zu gehen. Mit den neuesten angekündigten Massnahmen des Bundesrates, die er morgen beschliessen [PAGE 1322] wird - vielleicht auch nicht, vielleicht nächste Woche, vielleicht erst im Januar -, erhalten wir einen Vorgeschmack auf das, worauf gewisse Wirtschaftszweige hinsteuern, nämlich auf ein Desaster.
Die Westschweizer Hotellerie und Gastronomie zum Beispiel kommt gerade aus Lockdown-Massnahmen und wird nun gleich wieder teilweise oder ganz kaltgestellt. Die Folgen sind gravierend. Bekennen Sie sich mit mir zu einer weitsichtigen Politik, indem Sie diese Steuerentlastung mittragen.
Weiter argumentiert der Bundesrat, dass von der Steuererleichterung auch Unternehmen profitieren, für die kein Bedarf am Markt besteht, also quasi, dass wir Strukturen erhalten. Das Attraktive an der vorgesehenen Steuererleichterung ist eben gerade, dass vor allem jene Unternehmen unterstützt werden, die noch Umsätze erzielen und für die folgerichtig Bedarf am Markt besteht.
Die Auswirkungen von Covid-19 sind nicht mit einer gewöhnlichen Wirtschaftskrise zu vergleichen. Das Konsumverhalten hat sich durch behördliche Anordnungen massiv verändert. Die behördlichen Auflagen, die ständig ändern - ich kann auch nichts dafür -, aber auch die Verunsicherung in der Gesellschaft führen in einigen Branchen zu hohen Umsatzeinbussen. Unter diesen Voraussetzungen kann kaum von unternehmerischen Risiken gesprochen werden, die wir tragen müssen. Wir betreiben hier nicht die erwünschte Strukturerhaltung. Die Krise trifft in hohem Masse Betriebe, die Anfang Jahr ohne Probleme in das Jahr gestartet sind.
Die Überbrückungskredite und die Härtefallregelung schaffen rasch die notwendige Liquidität. Allerdings legen solche Kredite, die später über verdiente Umsätze wieder zurückbezahlt werden müssen, das Fundament für eine langfristige, massive Verschuldung unserer Unternehmen. Mit solchen Massnahmen schieben wir das Problem vor uns her. Zu bedenken ist auch, dass die Härtefall-Gelder nicht überall und nicht im vollen Umfang fliessen.
Leider ist in einigen Branchen noch lange nicht mit einer Normalisierung zu rechnen. Die Tourismus-, die Veranstaltungs- und die Kulturbranche etwa werden auch 2021 unter den Auswirkungen von Covid-19 leiden, vielleicht auch noch länger. Es braucht deshalb konjunkturpolitische Massnahmen wie die geforderte Steuerentlastung, welche die Umsatzausfälle von besonders stark betroffenen Unternehmen auffangen und die Branchen in den nächsten zwei bis drei Jahren stabilisieren kann.
Es ist mir klar, jeder von uns hat eigene Vorstellungen von wirtschaftspolitischen Massnahmen. Diese Massnahme ist zweckgerichtet und einfach umzusetzen.
Ich bitte Sie, die Motion zu unterstützen.