Hess Hans · Ständerat · 2002-10-02
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-02
Wortprotokoll
Als Nichtkommissionsmitglied und zudem als Vertreter eines so genannten Nehmerkantons ist man während der Debatte um die Neugestaltung des Finanzausgleichs verunsichert. Die Geberkantone erwarten einerseits, dass wir für alles, was wir erhalten, danken. Andererseits sind wir als Vertreter eines Nehmerkantons auch gehalten, uns dort zu Wort zu melden, wo wir glauben, dass der eigene Kanton zu kurz kommen könnte.
Bei Artikel 7 handelt es sich um eine solche Bestimmung. Der Nachteil ergibt sich nicht aus dem Wortlaut dieses Artikels, sondern erst dann, wenn man die Tabelle mit den entsprechenden Indexwerten kennt. Aus dieser Tabelle entnehme ich, dass z. B. der Kanton Neuenburg, der Kanton Freiburg und der Kanton Appenzell Ausserrhoden plötzlich als Gebirgskantone erscheinen und dank dem Kriterium "Bevölkerung mit einer Wohnhöhe über 800 Metern über Meer" beträchtliche Mittel erhalten. Für unser Verständnis beginnt das Gebirge nicht bei 800 Metern, sondern allenfalls bei 1000 Metern. Beim Titel geographisch-topographischer Lastenausgleich gehe ich davon aus, dass jene Kantone in den Genuss der Gelder gelangen, die auch entsprechende Strukturnachteile aufweisen. Solche Strukturnachteile sind z. B. Wildbäche mit den entsprechend kostenintensiven Verbauungen.
Ich bin mir bewusst, dass diese Tabellen heute nicht direkt Gegenstand unserer Beratung sind. Ich ersuche aber den Herrn Bundespräsidenten, meinem Anliegen insbesondere bei diesen Zuteilungen der Gelder Rechnung zu tragen.