Stöckli Hans · Ständerat · 2020-12-14
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-14
Wortprotokoll
Ich werde der Einfachheit halber die Prozessgeschichte in einem Aufwisch bringen und die Spezifitäten bei Ziffer 2 in Anwesenheit von Frau Bundesrätin Keller-Sutter darlegen.
Herr Jositsch hat am 11. Juni 2019 ein Postulat eingereicht, mit welchem er einen Bericht darüber verlangt, ob an der Struktur, Organisation, Zuständigkeit und Überwachung der Bundesanwaltschaft Anpassungen notwendig oder zweckmässig seien. Dabei geht es insbesondere in Ziffer 1 um die Struktur und Organisation der Bundesanwaltschaft und in Ziffer 2 um die Aufgabenteilung zwischen den zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Bei Ziffer 3 geht es um die Aufsicht.
Gemäss Parlamentsgesetz ging dieser Vorstoss zuerst zur Stellungnahme an die Aufsichtsbehörde. Dann hat am 16.[NB]September letzten Jahres der Ständerat auf Antrag des Büros die Zuweisung an die GPK beschlossen. In der Zwischenzeit hat die GPK diese Aufgabe erfüllt. Sie hat an mehreren Sitzungen und nach Einholung von Stellungnahmen auch des Bundesrates, der Aufsichtsbehörde und der KKJPD ihre Stellungnahme abgegeben, die wir jetzt eben heute beurteilen werden.
Bei Ziffer 1 geht es um die Frage, ob man die heutige Struktur neu überdenken sollte. Wir haben im Rahmen der Inspektion, welche die GPK der beiden Räte am 14. Mai beschlossen haben, auch diese Fragestellung angeschaut. Sie erinnern sich sicher, dass wir am 24. Juni dieses Jahres unseren Bericht veröffentlicht haben, der dann auch als Bestandteil der Überlegungen zur Person von Herrn Bundesanwalt Lauber herangezogen wurde. In der zweiten Phase geht es darum, durch ein Rechtsgutachten die Fragestellung zu überprüfen, ob eben die heutige Struktur noch angemessen ist oder ob es sich nicht aufdrängt, Veränderungen vorzunehmen.
Das Gutachten ist zurzeit in Arbeit. Wir haben vor wenigen Tagen einen Zwischenbericht von Herrn Professor Schindler und von Herrn Professor Christopher Geth bekommen. Die beiden haben uns mitgeteilt, dass sie auf Kurs sind und wir damit rechnen können, dass dieses Gutachten der GPK Anfang nächsten Jahres zur Verfügung stehen wird. In diesem Gutachten wird aber nicht nur die Frage gemäss Ziffer 1 des Postulates Jositsch behandelt, sondern auch die Frage gemäss Ziffer 3, wie die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft geregelt werden sollte. Die GPK sind zur Überzeugung gelangt, dass es an sich richtig ist, diese Fragen zu prüfen, dass wir sie aber auch im Rahmen unserer Inspektion prüfen und dass deshalb keine Notwendigkeit besteht, parallel konkurrierende Arbeiten in diesen Bereichen in Gang zu setzen.
Gestützt auf diese Überlegungen beantragen wir Ihnen die Ziffern 1 und 3 zur Ablehnung, weil diese Inhalt der Tätigkeiten sind, die die GPK-S im Zusammenhang mit der Inspektion sowieso erledigt. Wenn wir die Unterlagen von den beiden Professoren erhalten haben, werden wir die Schlussfolgerungen ziehen und die Akten dann mit Empfehlungen an die zuständige Kommission für Rechtsfragen weiterleiten, sodass also die Ziffern 1 und 3 durch die Organe des Parlamentes selbst überprüft würden. Dies zu den Ziffern 1 und 3.