Vollmer Peter · Nationalrat · 2000-03-20
Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-20
Wortprotokoll
Ich möchte Sie namens der Minderheit bitten, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen. Das betrifft sowohl das Gesetz wie auch den Bundesbeschluss. Ich kann es eigentlich jetzt einfach machen, denn die beiden Kommissionsreferenten haben sehr klar zum Ausdruck gebracht, dass uns eigentlich nichts anderes übrig bleibt, als diese Sanierung mitzutragen. Diese Sanierung hat eine grosse und lange Geschichte. Der Bund hat im Zusammenhang mit dieser Sanierung wirklich alle möglichen Dinge abgeklärt, bevor er bereit war, seinen Beitrag zu leisten.
Eine Sanierung besteht immer aus zwei Aspekten: aus der Frage der Vergangenheitsbewältigung und aus der Frage der Zukunftsgestaltung. Wir haben jetzt gehört, dass man bezüglich der Vergangenheit wirklich alle möglichen Abklärungen getroffen hat. Man hat auch geschaut, ob es Sinn machen könnte, die Banken irgendwie einzubeziehen. Man ist zum Schluss gekommen, dass das bei der Konstruktion, in der eben auch dieser Verlust entstanden ist, nicht möglich ist. Denn dieser Verlust ist weitgehend aus Geschäften, auch aus Liegenschaftsgeschäften, entstanden, die vom Grossen Rat des Kantons Freiburg und vom Bund mitgetragen wurden. Deshalb ist es auch nicht so, dass man jetzt hinter einer Bank her sein könnte, weil sie dort Risikokapital eingesetzt hätte und man jetzt sagen müsste, sie müsse sich an der Sanierung beteiligen.
Ganz wichtig ist aber die Frage nach der Zukunft. Da haben wir auch ganz klar feststellen können, dass in Bezug auf die Zukunft wirklich alle Vorkehrungen getroffen worden sind, damit diese Verkehrsunternehmung in Zukunft auf einer gesunden Basis funktionieren kann. Man hat den Verwaltungsrat massiv verkleinert, man hat die Direktion völlig umgekrempelt und ersetzt. Man hat wirklich die Voraussetzungen für einen Neuanfang geschaffen, und heute funktioniert diese Unternehmung mit der neuen Organisation gut.
Aber was macht jetzt die Mehrheit der Kommission? Ich möchte mich hier eigentlich dem Wunsch des Kommissionssprechers, Herrn Theiler, anschliessen: Machen wir daraus ja keine parteipolitische Frage! Das ist hier wirklich fehl am Platz. Die Mehrheit der Kommission schlägt nun vor, dass man bei diesem Sanierungsbetrag nicht den Verteiler von einem Drittel zu zwei Dritteln wählt, wie er zwischen Bund und Kanton ausgehandelt worden ist, sondern den Bund nur gemäss seinem Anteil am Aktienkapital an der Sanierung beteiligt. Das ist völlig unsinnig, denn die Beteiligung des Bundes am Aktienkapital ist etwas völlig Zufälliges. Es gibt Unternehmen, an denen der Bund mit 5 Prozent beteiligt ist; es gibt Unternehmungen, an denen er mit 70 Prozent beteiligt ist. Das hat mit dieser Sanierung gar nichts zu tun.
Sie haben es ja gehört: Die privaten Aktionäre haben keine Nachschusspflicht; es geht nicht darum, dass man aufgrund des Aktienkapitals saniert, sondern dass man aufgrund eines Sanierungsplanes saniert, an dem sich die beiden verantwortlichen Parteien - der Kanton und der Bund, die im gewissen Sinne für diese Entwicklung mitverantwortlich waren - beteiligen. Deshalb ist es völlig unsinnig, jetzt auf das Aktienkapital abzustellen und damit der GFM im Effekt - das kann ja das einzige Ziel des Antrages der Mehrheit sein, den die Minderheit bekämpft - eine Million Franken weniger für die Sanierung zuzusprechen. Damit würde das gemeinsam angestrebte Sanierungsziel im gewissen Sinne wieder zurückgenommen. Der GFM wird diese Million Franken fehlen, und das ist meines Erachtens völlig unsinnig.
Ich möchte Sie deshalb im Namen der Kommissionsminderheit bitten, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen und die ausgehandelte Sanierungsverteilung von einem Drittel zu zwei Dritteln nicht willkürlich zu sabotieren, indem man sich auf das imaginäre Aktienkapital abstützt. Dieses bildet in diesem Zusammenhang überhaupt keine Begründung für den Betrag, den der Bund hier beitragen kann.
Ich bitte Sie deshalb: Stimmen Sie der Kommissionsminderheit zu, folgen Sie dem Bundesrat! Es geht jetzt darum, die Sanierung auf anständige Weise vorzunehmen und nicht auf [PAGE 356] irgendetwas abzustellen, das im Zusammenhang mit der Sanierung gar keinen Sinn macht. Es geht jetzt darum, ein für alle Mal die Grundlagen dafür zu schaffen, dass die GFM in Zukunft auch eine tragfähige Politik machen kann.
Die Weichen sind richtig gestellt, die Direktion verspricht nun wirklich eine Zukunft für diese Bahn; der Verwaltungsrat als Aufsichtsorgan verspricht ebenfalls, dass er seine Aufgabe in Zukunft wahrnimmt.
Ich möchte Sie deshalb eindringlich bitten, hier nicht parteipolitische Überlegungen zur Anwendung zu bringen, sondern die Sanierung im Sinne des Bundesrates abzuschliessen. Deshalb sollten wir nun dem Antrag der Minderheit folgen und damit auch dem Konzept des Bundesrates zustimmen.