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Fünfschilling Hans · Ständerat · 2002-10-02

Fünfschilling Hans · Ständerat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-02

Wortprotokoll

Wie Sie gehört haben, wurde im Kanton Basel-Landschaft vor zwölf Jahren das Bausparen eingeführt. Das Interessante bei dieser Einführung war, dass im Parlament alle Parteien zugestimmt haben, dass es praktisch keinen Widerstand dagegen gab.

Die Zielsetzung, unsere tiefe Wohneigentumsquote - wir sind da wie gehört Weltmeister - zu erhöhen, wurde als vordringlich angesehen. Auch wir haben in unserer kantonalen Verfassung wie in der Bundesverfassung das Ziel der Wohneigentumsförderung für selbst genutztes Wohneigentum festgehalten. Dieses Bausparen wurde vor allem als sehr gezieltes Instrument angesehen, weil das wirklich den Erwerb von Wohneigentum fördert und nicht die bereits Besitzenden entlastet, wie wir in den vorherigen Diskussionen über andere Massnahmen gehört haben.

Das Volk hat im obligatorischen Referendum, das wir damals noch hatten, ganz klar zugestimmt. Es wurde dem Bausparen zugestimmt, obwohl wir nicht wussten, ob das überhaupt genutzt würde und was das für steuerliche Ausfälle gäbe. In der Zwischenzeit wissen wir beides. Wir wissen, dass dieses Instrument genutzt wird. Wir wissen auch, dass dieses Instrument von den Leuten genutzt wird, von denen wir es eigentlich wollen, nämlich von jungen Leuten in tieferen Einkommensklassen: Aufgrund unserer Erhebung im Kanton Basel-Landschaft haben wir festgestellt, dass 60 Prozent der Bausparer unter 80 000 Franken verdienen. Das hat uns selber überrascht, hat uns aber bestätigt, dass dieses Modell wirklich dort greift, wo es soll.

Die Geschichte geht weiter. Die gleiche Zustimmung, die im basel-landschaftlichen Parlament stattfand, fand auch im Nationalrat und im Ständerat statt. 1999 wurde der Parlamentarischen Initiative Büttiker, die das basel-landschaftliche Bausparmodell einführen wollte, von einer einstimmigen WAK und im Ständerat ohne Gegenstimme Folge gegeben. Dann kam die Vernehmlassung. Aufgrund der Vernehmlassung sieht es jetzt anders aus. Ich weiss, alle Kantone, ausser der Kanton Basel-Landschaft selber, haben sich negativ geäussert. Aber ich war damals selber noch Adressat dieser Vernehmlassung, und die Fragestellung war nun wirklich so, dass es mich nicht wunderte, dass alle Kantone das abgelehnt haben. Ich würde jetzt behaupten, dass ich sicher mehr als die Hälfte der Kantone gewonnen hätte, dem zuzustimmen, wenn ich die Fragestellung gemacht hätte.

Wir haben die Argumentation des Kommissionspräsidenten gehört. Das Hauptproblem sind die Steuerausfälle. Wir haben in Baselland das konkrete Beispiel, damit Sie das vergleichen können: Im Kanton Basel-Landschaft machen die Steuerausfälle 0,6 Prozent der Einkommenssteuern aus. [PAGE 915]

Dann wurde darüber diskutiert, dass das ein aufwendiges Verfahren ist. Von unserer Steuerverwaltung wurde das nicht als aufwendiges Verfahren empfunden.

Man sagt, mit der Säule 3a könne man bestehende Institutionen nutzen. Was sind die bestehenden Institutionen? Das sind die Banken, welche die Arbeit abnehmen, die die ganze Abrechnung machen, und die Steuerverwaltung stützt sich darauf ab. Im Kanton Basel-Landschaft hat sich sofort eine Bank gefunden, die für das Bausparen ein entsprechendes Modell angeboten hat. Diese Bank liefert jetzt genau die gleichen Unterlagen, wie sie auch von den entsprechenden anerkannten Institutionen der Säule 3a kommen und die die Steuerverwaltung braucht. Das ist also kein Mehraufwand, und die Institution hat sich im konkreten Fall gefunden.

Jetzt komme ich zur positiven Wirkung - wir sollten nicht nur von Steuerausfällen sprechen, sondern wir sollten auch sehen, was das Bausparen bewirkt -: Nachdem wir jetzt festgestellt haben, dass dieses Bausparen auch wirklich von Leuten mit real tieferen Einkommen benutzt wird, kann man doch auch davon ausgehen, dass dadurch mehr Wohneigentum erworben wird als ohne Bausparen. Es ist sehr schwierig, hierzu Zahlen zu nennen. Man kann nur der Plausibilität folgen und sagen, diese Leute haben gespart, sie erwerben sich dann ihr Eigentum, in das sie ihr Eigenkapital einbringen können. Das können sie durch das Bausparen tun, und das hätten sie wahrscheinlich sonst nicht getan.

Wenn wir das mit der Säule 3a vergleichen, haben wir einen wesentlichen Unterschied: Jungen Leuten, die im Kanton Basel-Landschaft bausparen, steht das Geld wieder zur Verfügung, wenn sie dann kein Haus erwerben. Das müssen sie zwar nachträglich versteuern, aber es steht ihnen wieder zur Verfügung. Das Geld in der Säule 3a bleibt hingegen gebunden, bis sie 60 Jahre alt sind, wenn sie vorher nicht ins Ausland gehen, selbstständig erwerbend werden oder das Geld in Wohneigentum anlegen. Deshalb ist das Risiko grösser, und die Bereitschaft der jungen Leute, in der Säule 3a anzulegen, ist kleiner als beim Bausparen. Das Bausparen hat also sicher eine positive Wirkung. Aber wenn einfach die Säule 3a erweitert wird, wird das nicht die gleiche klare Wirkung haben wie das Bausparen.

Zur positiven Wirkung dieses zusätzlich generierten Wohneigentums: Gehen wir davon aus, dass den Steuerausfällen - das war im Beispiel des Kantons Basel-Landschaft so - ein achtfacher Betrag, der abgezogen wird, gegenübersteht. Dieser Betrag bildet nachher das Eigenkapital. Zum Erwerb des Wohneigentums kann man ihn nochmals mit drei multiplizieren, weil sich das Eigenkapital für einen Ersterwerber in der Grössenordnung eines Drittels bewegt. Dann haben wir den vierundzwanzigfachen Betrag, der investiert worden ist, im Vergleich zu dem Steuerausfall.

Wie viele Leute es sind, die sich dann Wohneigentum anschaffen, das sie sich sonst vielleicht nicht anschaffen könnten, kann ich auch nicht sagen. Ich kann auch nicht sagen, wie viele Leute, die sich sowieso ein Haus kaufen würden, damit Steuern sparen. Ich kann nur sagen: 60 Prozent der real existierenden Bausparer haben ein Jahreseinkommen unter 80 000 Franken, und dort, meine ich, hat es eine Wirkung.

Mit einem solchen Faktor wird eine wirtschaftsfördernde Wirkung erzielt - wenn auch mit Steuerverlusten. Ich muss Ihnen sagen, dass dies ein sehr erfolgreiches Instrument für die Wirtschaftsförderung ist, weil nachher doch ein mehrfach höherer Betrag als Investition anfällt.

Aufgrund dieser Überlegungen wollen wir das Bausparen im Kanton Basel-Landschaft beibehalten; das hat ja auch die Regierung des Kantons Basel-Landschaft gesagt. Wir können es aber nicht tun, wenn es im Steuerharmonisierungsgesetz nicht erlaubt wird. Nach der jetzigen Lösung will man hier keine Entharmonisierung vornehmen, indem man das Bausparen nur dem Kanton Basel-Landschaft erlaubt; man will es vielmehr auch im Bundesgesetz einführen.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit Dettling zuzustimmen, damit dem Kanton Basel-Landschaft das Bausparen weiterhin zu erlauben und die Möglichkeit zu schaffen, dass auch andernorts von seinen positiven Erfahrungen profitiert werden kann.