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Schiesser Fritz · Ständerat · 2002-10-02

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-02

Wortprotokoll

Wir haben es hier mit der Frage des Ausbaus des Bausparens zu tun. Herr Bundespräsident Villiger hat beim Eintreten bereits darauf hingewiesen, dass der Bundesrat einem moderaten Ausbau des Bausparens im Rahmen der Säule 3a durchaus zustimmt. Ihre Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen genau das: nämlich im Rahmen der Säule 3a, also innerhalb eines bestehenden Instituts, eine Möglichkeit für Bauspareinlagen zu eröffnen. Die Details finden Sie bei Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe e. Dort hat der Bundesrat eine Regelung über Bauspareinlagen im Rahmen der Säule 3a vorgeschlagen.

Der Nationalrat und in der Folge Kollege Dettling mit seinem Minderheitsantrag verfolgen einen anderen Weg, nämlich das Bausparmodell des Kantons Basel-Landschaft. Hier wäre im Sinne von Artikel 33a - dort sehen Sie die Formulierungen, die der Nationalrat eingefügt hat - ein spezieller Bausparvertrag vorgesehen, der es nach dem Modell des Kantons Basel-Landschaft ermöglichen würde, Bauspareinlagen zu äufnen, die für den erstmaligen Erwerb von selbst bewohntem Wohneigentum verwendet werden könnten. Die Kommissionsmehrheit lehnt dieses Modell ab.

1. Wegen der Kosten: Beim "Modell Basel-Landschaft" geht es nach der Version des Nationalrates um Kosten von 50 Millionen Franken; beim Modell der Kommissionsmehrheit geht man von Kosten in der Grössenordnung von 25 Millionen Franken aus. Die Differenz von 25 Millionen ist ein erheblicher Betrag, aber das ist nicht allein ausschlaggebend.

2. Nach dem Modell der Mehrheit können Sie auf ein bestehendes Institut zurückgreifen, nämlich die Säule 3a, und im Rahmen dieses Systems ein Bausparsystem vorsehen. Nach dem Modell der Minderheit und des Nationalrates müssen Sie ein neues System aufbauen. 25 von 26 Kantonen haben sich in der Vernehmlassung zum Teil vehement gegen dieses neue Modell zur Wehr gesetzt, das vom Kanton Basel-Landschaft - nach den Ausführungen der basel-landschaftlichen Regierung - erfolgreich gehandhabt wird. Zum Teil wird dieses Modell vehement abgelehnt, weil man einen zusätzlichen Aufwand befürchtet. Es gibt keinen einzigen anderen Kanton, der sich für die Übernahme dieses Modells ausgesprochen hat. Ich glaube, das ist ein Fingerzeig dafür, dass man nicht anderen Kantonen ein System aufoktroyieren soll, wenn sie das nicht wollen und wenn nur ein Kanton dieses System eingeführt hat.

Diese Gründe haben dazu geführt, dass Ihnen die Kommissionsmehrheit beantragt, einen moderaten Ausbau im Rahmen der Säule 3a zu beschliessen, nicht aber das Modell des Nationalrates, das eben das Modell Basel-Landschaft ist, zu übernehmen und dieses Modell über das Steuerharmonisierungsgesetz den übrigen Kantonen zu überbinden.