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preparatory:AB 274669

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-14

Wortprotokoll

Jetzt sind wir beim Härtefallprogramm, das betrifft den ganzen Artikel[NB]12. Der Bundesrat hat bei Absatz 1 einen neuen Buchstaben c beantragt. Die nationalrätliche WAK hat dem einstimmig zugestimmt und Ihre vorberatende Kommission auch.

Es geht hier um eine massgebliche Erhöhung der Mittel des Härtefallprogramms um insgesamt 1,5 Milliarden Franken. Sie müssen nämlich Buchstabe c als Konzept in Verbindung mit Absatz 6 sehen, den Sie in Ihrer Fahne weiter hinten finden. Der Bundesrat hat Ihnen bereits vorgeschlagen - und der Nationalrat hat auch beschlossen, das zu genehmigen, da sind keine Differenzen mehr vorhanden -, für die Härtefallprogramme der Kantone zwei Tranchen zu genehmigen. Buchstabe a sieht eine erste Tranche mit 400 Millionen Franken vor, Buchstabe b eine zweite Tranche mit 600 Millionen Franken für Massnahmen, an denen sich die Kantone mit 20 Prozent beteiligen. Mit dem heute zu diskutierenden Antrag will der Bundesrat die Schaffung einer dritten Tranche in der Höhe von 750 Millionen Franken für Massnahmen, an denen sich die Kantone mit 33 Prozent zu beteiligen hätten. Die 33 Prozent erklären sich damit, dass dies gleich viel ist wie die Beteiligung an den ersten beiden Tranchen zusammen.

Woran denkt der Bundesrat bei Buchstabe c, also bei dieser Erweiterung? Buchstabe c nimmt Rücksicht auf die Entwicklung, also auf das, was passiert ist, seit der Bundesrat die Botschaft für diese Teilrevision geschaffen hat. Er denkt in zwei Richtungen: Das eine sind Härtefallmassnahmen, etwa im Bereich Kurzarbeit. Hier ist davon die Rede gewesen, dass bestimmte Kantone speziell betroffen und beim bisherigen Programm weitgehend durch die Maschen gefallen sind. Als Beispiele wurden etwa der Kanton Jura mit dem Bereich Uhrenindustrie oder der Kanton Wallis mit Tourismusbereichen genannt, die bisher vom Härtefallprogramm nicht genügend berücksichtigt worden sind. Zum andern ist der Bundesrat aber offen und denkt auch an mögliche zusätzliche Massnahmen, dies vor allem deshalb, weil wir heute, diese Woche, zum letzten Mal tagen und dann erst im März wieder. Wir nehmen mit unseren Entscheiden heute Bezug auf Entscheide, die schon gefällt worden sind, also auch auf Entscheide vom letzten Freitag. Was wir nicht berücksichtigen können, sind die Entscheide vom nächsten Freitag, die offenbar auch noch kommen werden, und schon gar nicht die Entscheide, die noch später gefällt werden.

Die Optik: Diese 1,5 Milliarden Franken sollen die Zeit bis zur Frühjahrssession abdecken, sofern keine neuen, zusätzlichen Entscheide kommen. Leicht verschärfende zusätzliche Entscheide sollten mit der hier vorgelegten Gesetzesrevision noch abgedeckt sein; wenn nicht, dessen ist sich auch Ihre Kommission bewusst, müsste durch den Bundesrat eine ausserordentliche Gesetzgebung erfolgen. Falls dies vor der Frühjahrssession der Fall sein würde, wäre die Zustimmung durch die Finanzdelegation nötig.

Ihre Kommission hat die Lage eingehend besprochen und schlägt Ihnen einstimmig vor, Absatz 1 Buchstabe c zu genehmigen.

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