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AB 274714

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-14

Wortprotokoll

Jetzt sind wir beim Sportpaket. Ich stelle zunächst fest, wo überall keine Differenz mehr besteht: Es ist inzwischen klar, dass bei der Beitragsbemessung und bei den Lohnkürzungen auf die durchschnittlichen Einkommen abgestellt wird und nicht, wie vom Bundesrat ursprünglich gewünscht, auf Einzeleinkommen der einzelnen Angestellten. Weiter ist auch klar - das sehen Sie bei Buchstabe b in der Mitte -, dass im Eishockey und im Fussball auf sämtliche Einkommen eines betreffenden Clubs abgestellt wird. Betroffen sind also nicht nur die direkt am Spiel Beteiligten, wie das ursprünglich der Nationalrat vorgeschlagen hatte. Wir haben damit eine Situation, bei der der Bund Durchschnittsberechnungen, die die Vereine machen, nachvollziehen muss.

Im Gegensatz zum Härtefallpaket sind wir hier in einem Bereich, der ausschliesslich mit Bundesbeiträgen und nicht auch mit kantonalen Beiträgen gedeckt wird. Hier geht auch keine kantonale Überprüfung voraus. Um Missbräuchen vorzubeugen, das haben der Bundesrat und die Verwaltung bestätigt, beabsichtigen sie, eine Prüfung nach dem sogenannten Vieraugenprinzip zu machen. Das heisst, es wird zunächst eine renommierte externe Revisionsfirma damit beauftragt, die Gesuche der entsprechenden Clubs zu prüfen - also zu verifizieren, ob die angegebenen Zahlen stimmen -, dann die notwendigen Angaben festzuhalten und das Ganze auf Plausibilität zu überprüfen. Weiter soll das Bundesamt für Sport diese Prüfungen dann selbstständig nachvollziehen. Diese Vieraugenprüfung gilt natürlich auch nur für Vereine, die ein Gesuch gestellt haben. Ich habe Ihnen das letzte Mal ja die vom Bundesamt für Sport erhobenen Zahlen genannt. Die entsprechenden Lohnsummen sind noch nicht überprüft; das geschieht also erst im konkreten Gesuchsfall.

Auch am Schluss von Buchstabe b, ganz unten auf Seite[NB]14, beantragen wir Ihnen, keine Differenz zu belassen. Man könnte das die Lex Ambri nennen, aber es sind auch andere Clubs betroffen. Auch Ihre Kommission ist also der Meinung, dass man hier dem Nationalrat folgen soll. Man soll also Ausnahmen machen können für Clubs, deren Gesamtlohnsumme erheblich tiefer als der Ligadurchschnitt ist.

Eine Differenz besteht jetzt eigentlich nur noch, aber immerhin bei der Frage, auf welches Stichdatum oder welche Dauer abzustellen ist. Wir sind ursprünglich vom 12. Oktober 2020 ausgegangen, weil dann die Transferzeit bei einer der beiden betroffenen Sportarten beendet ist. Der Nationalrat hat dann vorgeschlagen, auf die ganze Saison 2018/19 abzustellen. Ihre Kommission schlägt Ihnen nun einstimmig vor, auf den 13. März 2020 abzustellen. Das ist nicht irgendein Zufallsdatum, sondern es ist das Datum, an dem die Covid-Krise eigentlich begonnen hat. Mit diesem Zeitpunkt wären dann auch Fussball und Eishockey gleichgestellt: Es würde nicht auf eine Dauer, sondern auf einen Zeitpunkt abgestellt.

Einen Minderheitsantrag oder sonstige anderslautende Anträge gibt es nicht.

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