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von Siebenthal Erich · Nationalrat · 2020-12-14

von Siebenthal Erich · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-14

Wortprotokoll

Der Bundesrat soll beauftragt werden, das ZGB so zu ändern, dass die brachialen Methoden des letzten Jahrhunderts wie Lobotomie, Leukotomie und Elektroschock, die zur Behandlung von psychisch kranken Patienten eingesetzt werden und keineswegs einen [PAGE 2529] Heilerfolg aufweisen, nicht mehr angewandt werden dürfen. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Stellungnahme des Bundesrates und das, was die Motion verlangt, nahe beieinanderliegen und folglich ein Antrag auf Annahme auch möglich gewesen wäre.

Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme, dass Lobotomie und Leukotomie faktisch bereits verboten seien, dass es sich bei der Elektrokrampftherapie aber um eine international etablierte Therapieform handle, welche bei Patienten mit schweren Depressionen eingesetzt wird. Dabei habe die heutige Anwendung mit den brachialen Formen, wie sie früher angewandt wurden, nichts zu tun. Den Patienten werde vorgängig ein entspannendes Mittel abgegeben, welches die Muskeln erschlaffen lasse, um Reaktionen während der Behandlung zu verhindern. Da muss ich einwenden, dass der elektrische Strom immer noch derselbe ist wie im letzten Jahrhundert. Auch wenn der Patient unter Narkose steht, wird ihm ein Stromstoss mit einer elektrischen Energie von 460 Volt und bis zu 0,9 Ampère verabreicht. Nur ein Vergleich: Diese Energie ist sieben- bis zehnmal höher als die, welche ich anwende, um meine Viehherde einzuzäunen. Bei Tieren würde ein solcher Stromstoss sicher sofort zu einer Klage des Tierschutzes führen, was auch richtig wäre.

Der elektrische Strom fliesst direkt über die Schläfen durch das Gehirn des Patienten. Welchen Weg der Strom genau nimmt, ist nicht bekannt. Es ist aber bekannt, dass mit dieser Behandlung ein epileptischer Anfall erzeugt werden soll. Eine wissenschaftliche Erklärung, wieso ein epileptischer Krampfanfall heilsam sein soll, gibt es nicht. Sie sehen, es gibt bei der Umsetzung und Wirkung dieser Behandlungsmethode unterschiedliche Auslegungen. Daher ist meines Erachtens grösste Sorgfalt geboten.

Deshalb ersuche ich Sie, diese Motion anzunehmen, damit diese Behandlungsmethode der Vergangenheit angehört.