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Fischer Roland · Nationalrat · 2020-12-15

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2020-12-15

Wortprotokoll

Wir sind heute in der zweiten Runde der Differenzbereinigung. Der Ständerat hat nach seinen Beratungen noch fünf Differenzen offengelassen. Zudem beraten wir über eine Nachmeldung des Bundesrates zu den Härtefallmassnahmen der Kantone. Aber lassen Sie mich zuerst zu den Differenzen kommen.

Betreffend die BFI-Botschaft gibt es noch drei Positionen mit Differenzen. Sie haben aber bei der Beratung der BFI-Botschaft soeben die letzten Differenzen bereinigt. Sie können deshalb nun auch die Differenzen im Voranschlag bereinigen, wenn Sie der Mehrheit der Kommission folgen.

Das würde bedeuten, dass wir uns beim Finanzierungsbeitrag an die ETH dem Ständerat anschliessen und uns für den tieferen Betrag entscheiden. Die Finanzkommission empfiehlt Ihnen ohne Gegenantrag, dem Ständerat zu folgen. Auch bei den Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung beantragt Ihnen die Finanzkommission ohne [PAGE 2541] Gegenantrag, dem Ständerat zu folgen. Bei den Innovations- und Projektbeiträgen beantragt Ihnen hingegen die Mehrheit der Finanzkommission - die Kommission entschied mit 16 zu 8 Stimmen -, an dem von Ihnen beschlossenen Betrag festzuhalten. Der Ständerat hat sich, im Rahmen der Differenzbereinigung zur BFI-Botschaft, bezüglich dieser Position dem Nationalrat angeschlossen. Der von uns beschlossene Betrag ist somit eine logische Konsequenz zu den Beschlüssen bei den Zahlungsrahmen. Ich bitte Sie deshalb im Namen der Kommissionsmehrheit, den Minderheitsantrag Schwander abzulehnen.

Ich komme zu Erasmus plus: Der Ständerat hat an seinem Beschluss festgehalten, im Finanzplan 2022-2024 keine Beiträge für Erasmus plus einzustellen. Unser Rat hat hingegen beschlossen, Beiträge einzustellen, da er ja bei der Legislaturplanung die Vollassoziierung an Erasmus plus beschlossen und dem Bundesrat den Auftrag gegeben hat, einen entsprechenden Vertrag abzuschliessen. Im Namen der Mehrheit der Kommission beantrage ich Ihnen, an Ihrem Beschluss festzuhalten und die Beiträge einzustellen. Dieser Entscheid fiel in der Kommission mit 13 zu 11 Stimmen.

Ich komme zu den Regionalflugplätzen: Bei dieser Position hielt der Ständerat an seinem Beschluss fest, im Finanzplan 2022-2024 zusätzliche Mittel für die Regionalflugplätze einzustellen, dies im Hinblick auf eine neue Lösung zur Finanzierung der Regionalflugplätze. Der Bundesrat plant auch eine neue Lösung. Der Prozess ist jedoch noch nicht abgeschlossen, weshalb der Bundesrat erst im nächsten Voranschlag allenfalls höhere Beiträge beantragen wird. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit ist es deshalb nicht notwendig, die Beiträge jetzt schon einzustellen. Die Kommission beantragt Ihnen deshalb mit 15 zu 5 Stimmen, an Ihrem Beschluss aus der ersten Differenzbereinigungsrunde festzuhalten und den Minderheitsantrag Gmür Alois abzulehnen.

Ich komme zur Nachmeldung IV des Bundesrates: Der Bundesrat hat in einem Schreiben vom 14. Dezember 2020 den Finanzkommissionen eine Nachmeldung zur Budgetposition und zum Verpflichtungskredit für die kantonalen Härtefallmassnahmen für Unternehmen zugestellt. Da bei dieser Position keine Differenz aus der ordentlichen Budgetberatung bestand, ist gemäss Artikel 89 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes ein Rückkommensbeschluss beider Finanzkommissionen notwendig, um die Positionen noch anzupassen. Ihre Finanzkommission hat dem Rückkommensantrag einstimmig zugestimmt. Die Finanzkommission des Ständerates hat mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Somit können wir diese Position nochmals öffnen.

Es handelt sich um zusätzliche finanzielle Mittel für Härtefallmassnahmen in der Höhe von 1,2525 Milliarden Franken, sodass sich der Gesamtbetrag auf 1,9 Milliarden Franken erhöht. Die Härtefallmassnahmen sollen vor dem Hintergrund der zusätzlichen Einschränkungen zur Bekämpfung von Covid-19 mit zwei verschiedenen Beträgen um insgesamt 1,5 Milliarden Franken erhöht werden. In einer ersten Tranche von 750 Millionen Franken werden Mittel für die bereits beschlossenen kantonalen Massnahmen zur Verfügung gestellt, wobei die Kantone einen Drittel davon finanzieren. Das heisst, für den Bund verbleiben 502,5 Millionen Franken. Ausserdem wird der Bezügerkreis auf Kulturschaffende ausgedehnt. Weitere 750 Millionen Franken will der Bundesrat quasi in Reserve behalten und für zusätzliche, noch nicht bestimmte Unterstützungsgelder für die Kantone bereithalten. Das ergibt dann zusammen diese 1,2525 Milliarden Franken, um welche diese Position jetzt aufgestockt wird.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 22 zu 1 Stimmen, der Aufstockung zuzustimmen. Der Antrag wird nicht bestritten, was aber nicht bedeutet, dass in der Kommission nicht intensiv darüber diskutiert wurde. Es wurde darauf hingewiesen, dass einzelne Branchen sehr stark von den neuen Einschränkungen betroffen seien, weshalb man nicht bloss von Härtefällen sprechen könne. Denn durch die Anordnungen des Bundesrates würden die Umsätze flächendeckend bei einzelnen Branchen einbrechen. Deshalb - Sie haben es auch vorhin bei den Fraktionsvoten gehört - müsse man jetzt dann einmal über A-Fonds-perdu-Beiträge nachdenken. In der Kommission wurde auch diskutiert, dass eine Wiedereröffnung des Covid-19-Solidarbürgschaftsprogramms in Erwägung gezogen werden müsse. Auch die Beteiligung der Kantone, die ja je nach Tranche unterschiedlich ausfällt, wurde diskutiert.

Die Mehrheit der Kommission war sich schlussendlich dann aber einig, dass nun vorerst einmal die vom Bundesrat beantragten Beiträge beschlossen werden müssen. Dies geschah im Wissen darum, dass wir allenfalls schon bald wieder über weitere Unterstützungsmassnahmen und -beiträge diskutieren müssen - je nachdem, wie sich die Lage in den nächsten Wochen entwickelt.

Durch die Aufstockung der Härtefallhilfe erhöht sich der ausserordentliche Zahlungsbedarf auf 4,1 Milliarden Franken. Die Gesamtausgaben erhöhen sich auf 82 Milliarden Franken. Ich danke Ihnen für die Unterstützung der Kommissionsmehrheit bei allen Anträgen.

[VS]