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Stöckli Hans · Ständerat · 2020-12-15

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-15

Wortprotokoll

Die SGK hat an ihrer Sitzung vom 12. November diese Motion behandelt. Sie beantragt Ihnen mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Motion abzulehnen. Sie ist nach Prüfung der Unterlagen zum Schluss gekommen, dass die Stellungnahme des Bundesrates zutreffend ist.

Herr Ständerat Noser möchte, dass der Bundesrat Artikel 23 des Heilmittelgesetzes (HMG) dahingehend erweitert, dass die Kategorie der frei verkäuflichen Arzneimittel, Abgabekategorie E, insofern erweitert werde, als auch Arzneimittel mit Ausgangsstoffen, welche in den EU-Referenzländern mit gleichwertigem Arzneimittelsicherheitssystem seit mindestens zehn Jahren ohne Probleme frei abgegeben werden, in die Kategorie E aufgenommen würden. Zudem beantragt Herr Ständerat Noser, dass das Verfahren entsprechend ergänzt werde, wonach das Einwendungsverfahren gemäss Artikel 30a VwVG angewendet werden soll.

Die Kommission hat sich überzeugen lassen, dass die Arbeiten, welche in der Zeit von Juli 2017 bis Oktober 2018 - also bis kurz vor dem Zeitpunkt, da Herr Ständerat Noser die Motion eingereicht hat - liefen, sehr gut vorgenommen worden sind. Der Entscheidprozess ist mit externen Fachkommissionen vorbereitet worden. Die Umteilungen sind gestützt auf die Bestimmungen, die wir verfügt haben, korrekt vorgenommen worden. Eine Erweiterung der Abgabekategorie E drängt sich demnach nicht auf. Bereits damals, als wir das HMG diskutierten, sprachen wir lange über die Kategorie E und darüber, was genau als frei verkäuflich gelten soll. Wir haben uns dann auch hier im Ständerat für eine enge Definition auf Stufe HMG entschieden. Dementsprechend würde eine Erweiterung eine zusätzliche Diskussion auf Stufe des Gesetzgebers verlangen.

Weshalb sind die Ergänzungen von Kollega Noser nicht tauglich, wie das der Bundesrat in seiner Antwort darlegt? Es ist nämlich so, dass kein einheitliches System in Europa besteht. Es gibt Listen, gemäss welchen grob zwischen Rezeptpflicht und Freiverkauf, auch innerhalb des OTC-Bereichs, also der rezeptfreien Arzneimittel, unterschieden wird. Aber es gibt kein einheitliches System und entsprechend auch kein Referenzland. Die Ausbildung zum Drogisten beispielsweise, wie wir sie in der Schweiz haben, gibt es in Europa eigentlich nicht. Das ist die Hauptschwierigkeit. Es gibt auch kein länderübergreifendes Verzeichnis in Europa, aus welchem ersichtlich wäre, welche Arzneimittel wo eingestellt sind. Dementsprechend - auch wenn es zu Beginn gut tönt - sind die Vorstellungen, die im Motionstext erwähnt werden, nicht zielführend.

Kommt hinzu, dass das sogenannte Einwendungsverfahren, das Herr Ständerat Noser vorschlägt, nicht geeignet ist und zu Verzögerungen führen würde. Es ist deshalb nicht geeignet, weil es eben ein Verfahren ist, das klar nur die Parteien zulässt, die im Verfahren integriert sind. Das würde theoretisch also bedeuten, dass sich nur die Zulassungsinhaber am Verfahren beteiligen könnten. Das wiederum würde aber krass der Art und Weise widersprechen, wie wir es für den gesamten neuen Zuteilungsprozess aufgegleist haben, wonach auch der Einbezug einer externen Fachkommission, der die FMH, Pharmasuisse, die Drogisten, Kantonsapotheken usw. angehören, stattfindet. Zudem würde das Verfahren, das Herr Ständerat Noser vorschlägt, das Einteilungsverfahren unnötig verzögern.

In der Stellungnahme vom 20. Februar 2019 zur Motion Noser hat der Bundesrat auch in Aussicht gestellt, bis Mitte 2020 die Erkenntnisse über die Erfahrungen mit der Neueinteilung in einer Studie, in einer entsprechenden Überprüfung, darzulegen. Der Kommission wurde dieser Bericht zugestellt; wir haben Kenntnis bekommen von den Resultaten der Zuteilungsarbeiten in den vorangehenden Jahren. Dieser Bericht weist klar aus, dass die Verfahren korrekt abgewickelt worden sind und - da sind wir uns einig, Herr Ständerat Noser - dass die Stärkung der Selbstmedikation erreicht worden ist. Dies rührt einerseits daher, dass eine klare Stärkung der Abgabekategorie D erfolgt und andererseits auch die Anzahl der Arzneimittel im freien Verkauf heute höher ist. So gab es in der Kategorie E eine Steigerung von plus 60 Prozent.

Die Ziele, die Sie mit Ihrer Motion setzen wollten, sind auch aus Sicht der Kommission sehr wichtig. Aber es ist so, dass der Weg, den Sie mit der Motion vorschlagen, nicht geeignet ist, um diese zu erreichen.

Dementsprechend beantragt Ihnen die SGK-S mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen die Ablehnung der Motion.