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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2020-12-16

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-16

Wortprotokoll

Das institutionelle Abkommen ist die Neuauflage des vom Volk abgelehnten Kolonialvertrags mit dem Europäischen Wirtschaftsraum. Als föderalistisches Land und als älteste Demokratie in Europa darf sich die Schweiz nicht wie ein Untertanenland von der EU vorführen lassen. Das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU soll die automatische Gesetzesübernahme und die EU-Gerichtsbarkeit garantieren. Das verstösst gegen grundsätzliche Werte und Interessen der Schweizerbürger und der schweizerischen Wirtschaft. Darum lehnt die SVP das institutionelle Abkommen entschieden ab.

Die Unterzeichnung des Abkommens wäre staatspolitisch verwerflich. Insbesondere die Verpflichtung zur dynamischen, d. h. automatischen Rechtsübernahme und die Übernahme der EU-Gerichtsbarkeit sind existenzielle Verstösse gegen unsere Staatsverfassung und verletzen in krasser Weise die jahrhundertealten, tragenden Grundwerte der Schweizerischen Eidgenossenschaft, die auch in der Bundesverfassung verbrieft sind. Das Abkommen missachtet die Unabhängigkeit des Landes, die Rechte des Schweizervolkes, die Neutralität und den Föderalismus. In der Konsequenz gefährdet es die Schweizer Wohlfahrt. Die Unterzeichnung des Abkommens käme einer Preisgabe der Schweiz gleich.

Die SVP-Fraktion beurteilt das institutionelle Abkommen wie folgt:

Erstens führt das Abkommen die Schweiz schleichend in die EU, ohne dass die Schweizer Bevölkerung über einen EU-Beitritt abstimmen kann.

Zweitens werden mit dem Abkommen die Schweizer Wirtschafts-, Verkehrs- und Landwirtschaftspolitik, die Regelung der Zuwanderung inklusive Arbeitsmarktregulierung und der Zugang zu den Schweizer Sozialversicherungen in wesentlichen Teilen allein von der EU bestimmt.

Drittens wird mit dem Abkommen der schweizerische Gesetzgeber - das heisst Volk, Stände und Parlament - ausgeschaltet. Die EU ordnet an, die Schweiz vollzieht. Das Abkommen ist die Beseitigung des bilateralen Weges und nicht dessen Fortsetzung.

Viertens entscheidet bei einer Unterzeichnung des Abkommens letztlich der EuGH bei Streitigkeiten. Damit unterwirft sich die Schweiz dem Gericht der Gegenpartei, dem die Unparteilichkeit fehlt.

Fünftens wird mit dem Abkommen - entgegen der Bundesverfassung - die Personenfreizügigkeit noch mehr ausgebaut. Wir müssten bei einem Zugang von EU-Bürgern zu unseren Sozialversicherungen exorbitante Kosten hinnehmen.

Sechstens würde mit dem Abkommen - entgegen dem Volksentscheid zur Ausschaffungs-Initiative im November 2010 - die Ausschaffung von Hunderten verurteilten kriminellen EU-Bürgern in Zukunft verunmöglicht.

Siebtens würde das Abkommen die Rechtssicherheit in der Schweiz massiv verschlechtern, weil sich die Schweiz auf [PAGE 2575] Gedeih und Verderb zu grossen Teilen der Rechtsetzung der EU ausliefern würde.

Achtens verlangt die EU im Abkommen sogenannte Kohäsionszahlungen als Zutrittsgebühr für den EU-Binnenmarkt. Würden seitens der Schweiz solche Zahlungen akzeptiert, müsste die Schweiz aus Äquivalenzgründen von der EU auch die Zahlung einer Zutrittsgebühr für den Schweizer Binnenmarkt verlangen.

Neuntens sieht das Abkommen Ausgleichsmassnahmen bis hin zur teilweisen oder vollständigen Suspendierung von betroffenen Abkommen vor, falls das Schweizervolk oder das Parlament es denn wagen sollte, die Übernahme einer EU-Bestimmung zu verweigern.

Zehntens ist der Vertragsentwurf aufgrund der weiteren Guillotine-Klauseln völlig unannehmbar.

Elftens würde das Verbot der staatlichen Beihilfen im Rahmen des EU-Wettbewerbsrechts unseren Föderalismus sowie die Kantons- und Gemeindeautonomie vollständig untergraben.

Zwölftens würde der schädliche Mechanismus des Rahmenabkommens in Zukunft auch beim Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU zur Anwendung kommen.

Nicht nur die Bevölkerung, sondern auch die Wirtschaft steht dem Rahmenabkommen kritisch gegenüber. So sagt Axel Weber: "Die EU muss Drittstaaten wie der Schweiz ein besseres Angebot machen." Alfred Gantner ist noch deutlicher: "Das Rahmenabkommen sieht die dynamische Rechtsübernahme von EU-Recht vor. Wir würden doch auch nicht US-Recht übernehmen, nur um Zugang zum US-Binnenmarkt zu haben. Mit der dynamischen Rechtsübernahme gefährdet das Rahmenabkommen den Föderalismus und den Kern der direkten Demokratie." Gerhard Pfister erachtet den EuGH als toxisch für die Mehrheitsfähigkeit des Rahmenvertrages. Und Petra Gössi forderte schon früher, dass die Guillotine-Klausel wegmüsse.

Die SVP-Fraktion fordert den Bundesrat auf, den Vertragsentwurf weder zu paraphieren noch zu unterzeichnen, sondern zurückzuweisen. Der EU ist freundlich und unmissverständlich darzulegen, dass die Schweiz an guten bilateralen Beziehungen auf Augenhöhe interessiert ist, dass die Schweiz aber keinen Vertrag unterschreiben kann, der gegen den Zweckartikel der Bundesverfassung verstösst, welcher die Unabhängigkeit des Landes und die Rechte des Volkes garantiert.