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Vogt Hans-Ueli · Nationalrat · 2020-12-16

Vogt Hans-Ueli · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-16

Wortprotokoll

Wir sind in der Differenzbereinigung des Erbrechts. In diesem Rahmen beantragt Ihnen Ihre Kommission, die heute früh getagt hat, der Lösung des Ständerates zu folgen. Sie bringt die vom Bundesrat erhoffte Klärung in der noch umstrittenen Frage der erbrechtlichen Behandlung der überhälftigen Vorschlagszuweisung.

Sie haben das letzte Mal entschieden, der ursprünglichen bundesrätlichen und der ständerätlichen Lösung zu folgen. Sie haben aber, um Rechtsunsicherheit und Enttäuschung [PAGE 2584] von Vertrauen zu vermeiden, entschieden, eine Übergangsregelung vorzusehen. Der Ständerat hat nun in der materiellen Frage, nämlich der Frage, ob die überhälftige Vorschlagszuweisung hinzugerechnet werden soll, eine Volte gemacht. In der Kommission war auch von Spitzkehre und Salto die Rede, verbunden mit der Hoffnung, dass der Salto zu einer geglückten Landung führt. Jedenfalls hat der Ständerat seine Position total gekehrt und sagt nun, wie es sicher der verbreiteten Praxis entspricht, dass die überhälftige Vorschlagszuweisung nicht zur Pflichtteilsmasse hinzugerechnet werden soll.

Damit kann unser Rat, und das beantragt Ihnen die Kommission, auf die letztes Mal beschlossene Übergangsregelung verzichten. Diese hätte vor allem dann eine Bedeutung gehabt, wenn die verfügbare Quote mitunter aufgrund der neuen Berechnung der Pflichtteilsmasse eingeschränkt worden wäre, kraft neuen Rechts. Das galt es mit den Übergangsbestimmungen zu vermeiden. Nachdem nun aber der Ständerat materiell etwas anderes - das Gegenteil, wie man sagen muss - vorsieht, braucht es die Übergangsregelung nicht mehr, auch wenn, wie in der Kommission gesagt wurde, damit natürlich nicht alle übergangsrechtlichen Probleme aus der Welt sind. Es kann sehr wohl sein, dass das neue Recht dazu führt, dass ein Erblasser dazumal, zu der Zeit, als er das Testament aufsetzte, eigentlich eine grössere Verfügungsfreiheit gehabt hätte, und daraus können sich Fragen ergeben.

Nichtsdestotrotz kann ich Ihnen als Berichterstatter mitteilen, dass sich der Beschluss des Nationalrates gelohnt hat, mit dem er das letzte Mal die Übergangsbestimmungen eingefügt hat. Denn nur unter dem Druck dieser Übergangsbestimmungen, die weder Bundesrat noch Ständerat wollten, gelang es, den Ständerat dazu zu bringen, sich um 180 Grad zu drehen und das Gegenteil dessen zu beschliessen, woran er zuvor während Monaten festgehalten hatte. Dasselbe gilt in Bezug auf den Bundesrat.

Dies gesagt, beantrage ich Ihnen im Namen der einstimmigen Kommission, dem Ständerat zu folgen und diese Differenz zu beseitigen.