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Noser Ruedi · Ständerat · 2020-12-16

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-16

Wortprotokoll

Entschuldigung, Herr Präsident, dass ich mich kurz zu Wort melde. Aus gewissen psychohygienischen Gründen, glaube ich, muss man hier aber schon noch drei Dinge anfügen.

Erstens, und das ist unumstritten: Wenn jemand mit einem solchen Salär einen Haushalt unterhalten muss, dann hat er meiner Ansicht nach ein Anrecht auf die höhere Entschädigung. Wir sprechen aber nicht von Haushaltseinkommen, sondern von Löhnen. Es kann also durchaus sein, dass ein zweites Einkommen vorhanden ist, das viel, viel grösser ist, und man bekommt die höhere Entschädigung trotzdem. Das ist die erste Bemerkung.

Zweitens machen wir eigentlich zum ersten Mal ein Konzept, das das Nichtarbeiten genau gleich interessant wie das Arbeiten macht, inklusive Sozialleistungen und allem. Das ist das erste Mal, dass wir das machen, ohne dass wir eine Vernehmlassung machen und ohne dass wir die Sozialpartner einberufen.

Drittens: Dadurch, dass wir in einem summarischen Verfahren sind - es fliessen so viele Kurzarbeitsentschädigungen, dass sie nur summarisch angeschaut werden -, ist es auch so, dass die Personen, die Kurzarbeit haben, einer Zusatzbeschäftigung nachgehen können. Ich habe vorhin in der Kommission ein Beispiel gemacht, ich mache es hier noch einmal: Wenn eine Person im Berggebiet in einem Skigebiet arbeitet und dieses geschlossen wird, weil der Bundesrat oder der Kanton das am nächsten Freitag oder irgendwann nächste Woche entscheidet, dann bekommt sie gemäss diesem Gesetz vermutlich eine Kurzarbeitsentschädigung, weil sie in diesem Minimum drin ist. Dieser Person ist es aber freigestellt, im Handwerk, im Innenausbau zu arbeiten, die momentan 150 Prozent Arbeitsaufträge haben, die rund laufen, weil alle ihre Wohnungen renovieren usw. Das darf diese Person. Das haben wir ihr zugestanden.

Meiner Meinung nach kann man das also in einem befristeten Verfahren bis Ende März machen. Ich gehe auch davon aus, dass die Missbräuche nicht allzu gross sein werden. Damit bin ich durchaus einverstanden. Für einen Dauerzustand geht das aber auf keinen Fall. Ich glaube, das muss man hier drin auch deutlich sagen. Das heisst, im Sinne einer Notfallsache muss man das jetzt tun - dafür stehe ich auch ein, das kann ich auch -, man darf das dann aber auf keinen Fall in der nächsten Session verlängern wollen. Sonst machen wir - also Entschuldigung - rechtsstaatlich Dinge, die die Bürger schlussendlich dann auch etwas vor den Kopf stossen würden. Darum habe ich mich noch einmal zu Wort gemeldet.