Hegglin Peter · Ständerat · 2020-12-16
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-16
Wortprotokoll
Das neue Rechnungslegungskonzept verlangt Anpassungen in mehreren Artikeln. Sie müssen das als Konzept sehen. Es umfasst Artikel 3 Absatz 6, in welchem Begriffe angepasst werden; Artikel 6 zur Jahresrechnung des Bundes; die Aufhebung von Artikel 7 zur Finanzierungsrechnung; Artikel 8 mit einer Änderung der Definition der Erfolgsrechnung und Artikel 8a mit geänderten Bestimmungen zur Investitionsrechnung; und - was eben ganz wichtig ist - Artikel 9b, mit dem der Nachweis der Einhaltung der Schuldenbremse definiert wird. Auch mit den Anpassungen, die Ihnen die Kommission beantragt, wollen wir ja die Schuldenbremse, die sich in den vergangenen Jahren bewährt hat, nicht antasten. Wenn Sie einen Voranschlag beschliessen, sollen Sie weiterhin immer auch ein Auge darauf haben, wie die Schuldenbremse eingehalten wird, und dann den Voranschlag im Wissen darum beschliessen.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, die Artikel 3 bis und mit 9b als Konzept zu sehen.