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Würth Benedikt · Ständerat · 2020-12-16

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-16

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, der Mehrheit der Kommission zu folgen. Ich glaube, es wird klar, dass wir hier sinnvolle Vereinfachungen machen, was die Nachtragskredite anbelangt. Materiell gibt es aus meiner Sicht insbesondere bei Artikel 36 aber doch eine gewisse Lockerung, die wir nochmals vertieft diskutieren müssen. Ich habe dort auch ein gewisses Verständnis für die Argumentation von Herrn Knecht, komme aber trotzdem letztendlich zum Schluss, der Mehrheit zu folgen.

In Artikel 36 geht es darum, eine neue Flexibilität bei den Kreditüberschreitungen einzubauen, indem man bei den Globalbudgets die Positionen für Funktionsaufwand oder Investitionen sowie Einzelkredite um 1 Prozent, aber maximal um 10 Millionen Franken überschreiten kann. Das ist eigentlich die neue rechtliche Ausgangslage. Man muss, wenn man das macht, keinen Nachtragskredit beantragen. Die Idee ist gemäss der Botschaft des Bundesrates, dass man hier den Anreiz setzt, weniger Luft zu budgetieren - ich sage das etwas plakativ -, indem am Schluss der Budgetverantwortliche oder die Budgetverantwortliche sagt: Okay, wenn ich in diesem bestimmten Rahmen überschreiten darf, dann nehme ich etwas Sicherheitsmarge raus. Am Ende des Tages wollen wir - das ist die Grundüberlegung des Bundesrates - tendenziell tiefere Kreditreste haben.

So weit, so gut. Aus meiner persönlichen Erfahrung muss ich auch einwenden und insofern auch ein Stück weit der Minderheit recht geben: Wenn man diesen Prozess, diesen Übergang nicht auch budgettechnisch begleitet, dann haben wir möglicherweise am Schluss beides: weiterhin Luft und gleichzeitig mehr Flexibilität. Das möchte ich nicht. Ich habe auch Bundesrat Maurer in der Kommission so verstanden, dass der Bundesrat beim Übergang Vorkehrungen treffen möchte. Es ist in der Botschaft ausgeführt, dass dieser theoretische Effekt immerhin über 100 Millionen Franken ausmacht - theoretisch gerechnet. Das heisst doch jetzt nichts anderes, als dass im Übergang bei der Budgetierung eine gewisse Vorgabe gemacht werden muss, damit man wirklich diese Reduktion macht, diese Luft herausnimmt, die immer zu diesen [PAGE 1400] Kreditresten geführt hat. Das scheint mir ein wichtiger Punkt zu sein - ich bin auch froh, wenn Herr Bundesrat Maurer dazu nachher nochmals Stellung nimmt -, denn wenn man das nicht macht, dann führt das letztlich zu einem gewissen Basiseffekt, den man dann in den Folgejahren kaum mehr aus den Budgets herausbekommt.

Vor diesem Hintergrund erwarte ich, dass beim Übergang in die neue Gesetzgebung - der Prozess zwischen den Räten wird ja noch etwas dauern -, also zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Finanzhaushaltgesetzgebung, der Bundesrat auch dafür sorgt, dass wir in den Globalbudgets um einen gewissen Satz kürzen, damit eben dieser Basiseffekt im Übergang dann nicht vorhanden und am Schluss nicht beides drin ist: weiterhin Luft und gleichzeitig mehr Flexibilität. Das kann ja nicht die Idee des Erfinders dieser Gesetzgebung sein. Von daher wäre ich froh, wenn nachher Herr Bundesrat Maurer dazu auch noch einige Ausführungen machen könnte.