Marti Samira · Nationalrat · 2020-12-16
Marti Samira · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-16
Wortprotokoll
Die Staatspolitische Kommission Ihres Rates hat am 13. August dieses Jahres zwei Berichte des Bundesrates zur Situation von Frauen und Mädchen aus dem Asylbereich in Erfüllung des Postulates Feri Yvonne diskutiert. In den Berichten geht es unter anderem darum, wie Frauen und Mädchen, die Opfer sexueller Gewalt und Ausbeutung geworden sind, in den Strukturen des Bundes und der Kantone betreut, behandelt und unterstützt werden. Insbesondere wurde der Handlungsbedarf in der generellen Unterbringung und Betreuung von asylsuchenden Frauen und Mädchen aufgezeigt. Die Berichte zeigen, dass sich seit 2016 einiges getan hat. Zum Beispiel existieren auch dank diesem Postulat unterdessen in allen Zentren geschlechtergetrennte sanitäre Anlagen. Es gibt Weiterbildungsmassnahmen und Sensibilisierungsarbeit bei den Mitarbeitenden, und es gibt mehr weibliches Gesundheitspersonal. Aber ein bleibendes und dringliches Problem ist und bleibt die Opferidentifikation, insbesondere bei sexualisierten Gewalttaten.
Der Bundesrat stellt in den Berichten fest, dass es Handlungsbedarf gibt. Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte schätzt die Lage sogar als ungenügend ein und sieht die völkerrechtlichen Vorgaben in Bezug auf medizinische, psychologische und psychiatrische, psychosoziale, rechtliche und materielle Unterstützung als nicht erfüllt an. Es fehlt insbesondere an spezialisierten psychologischen und kinder- und jugendpsychiatrischen Angeboten.
Es hat sich also gezeigt, dass die Identifikation von Opfern sexueller Gewalt oder Ausbeutung dringend verbessert werden muss. Daraufhin hat Ihre Kommission die vorliegende Kommissionsmotion verabschiedet. Eine Mehrheit ist der Überzeugung, dass die Opferidentifikation und die Unterstützung von gewaltbetroffenen, traumatisierten geflüchteten Menschen in den Bundesasylzentren elementar ist und dass Handlungsbedarf besteht. Denn wenn wir über Gewalt und über geschlechtsspezifische Gewalt sprechen, ist es zentral, dass Opfer überhaupt erst einmal erkannt, also identifiziert werden müssen, bevor die nötige Unterstützung gegeben werden kann.
Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Ansicht, dass das Parlament in diesem Bereich dem Bundesrat den klaren und dringlichen Auftrag erteilen muss, die Situation zu verbessern, denn gerade einer traumatisierten Frau, die zum Beispiel Opfer sexualisierter Gewalt geworden ist, fällt es naturgemäss schwer, diese schlimmen Erfahrungen im Erstgespräch mit den Behörden mit Unterstützung eines allgemeinen Dolmetschers oder einer Dolmetscherin zu äussern. Zur Einhaltung ihrer Grundrechte ist es aber absolut entscheidend, dass solche Gewalttaten den Behörden möglichst rasch bekannt sind, da sie auch in vielen Fällen bei der Beurteilung eines Asylgesuchs entscheidungsrelevant sein können. Ungenügende oder verspätete Abklärungen lassen denn auch die Quote der erfolgreichen Beschwerden bei negativen Asylentscheiden vor dem Bundesverwaltungsgericht steigen, was zusätzliche Bürokratie und Kosten verursacht. Auch ökonomisch zahlen sich genügend psychologische Unterstützungsmassnahmen natürlich aus, denn nur Menschen, spezifisch Frauen, die ihre Traumata einigermassen verarbeitet oder überwunden haben, sind später in der Lage, sich in der Schweiz zu integrieren und dereinst ein selbstbestimmtes Leben in finanzieller Unabhängigkeit zu führen.
Ihre Kommission empfiehlt Ihnen deshalb mit 14 zu 10 Stimmen bei 0 Enthaltungen, dieser Kommissionsmotion zuzustimmen. Die fachliche Unterstützung ist in diesem Bereich heute nicht gegeben, und die Motion verlangt, diese Knappheit an entsprechenden Angeboten zu beheben.