Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-12-16
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-12-16
Wortprotokoll
Das Anliegen, das Ihre SPK hier formuliert, ist nicht neu: In den letzten Jahren sind verschiedene Vorstösse mit demselben Ziel eingereicht worden. Ich kann Ihnen versichern, dass der Bundesrat Verständnis für das Anliegen hat. Trotzdem lehnt er die vorliegende Motion so, wie sie von der SPK Ihres Rates präsentiert wird, ab. Ich möchte das kurz begründen.
Asylsuchende, die ihr Gesuch vor dem 1. März 2019 eingereicht haben, d. h. vor Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes, mussten in der Tat teilweise lange auf ihren Asylentscheid warten. Einzelne von ihnen haben während des Verfahrens eine Lehre begonnen und während ihrer Ausbildung einen negativen Asylentscheid erhalten. Sie mussten teils ihre Lehre abbrechen und unser Land verlassen. Ich kann sehr gut verstehen, dass Lehrabbrüche aus Sicht der Asylsuchenden, aber auch aus Sicht der Lehrbetriebe, unbefriedigend sind. In einem kleinen Betrieb kann ein solcher Abbruch die Planungssicherheit beeinträchtigen. Es ist auch nicht in Abrede zu stellen, dass eine erfolgreich abgeschlossene berufliche Grundbildung in der Schweiz die Reintegrationschancen im Heimat- oder Herkunftsstaat der ausländischen Person erhöhen kann.
Nun, die Verhältnisse haben sich aber geändert. Ich habe es gesagt: Seit dem 1. März 2019 ist ein neues Asylgesetz in Kraft. Bei diesem neuen Recht ist es so, dass in den allermeisten Fällen innert 140 Tagen das Asylverfahren durchgeführt und abgeschlossen ist. Das wird auch dazu führen, dass in naher Zukunft solche unbefriedigenden Situationen kaum mehr vorkommen können, denn dank der verkürzten Verfahrensdauer kann davon ausgegangen werden, dass Asylsuchende bis zum Zeitpunkt eines negativen Asylentscheids noch gar keine Ausbildung begonnen haben.
Mit der nun vorliegenden Motion möchte Ihre Kommission die rechtlichen Grundlagen anpassen. Der Bundesrat erachtet dies nicht als nötig. Es wurde gesagt, es betreffe noch wenige Fälle. Ich kann Ihnen sagen: Ich habe im Sommer 2019 verschiedene Optimierungsmassnahmen in Auftrag gegeben. Und ich habe in Auftrag gegeben, dass die [PAGE 2598] altrechtlichen Fälle, also jene aus der Zeit vor dem 1. März 2019, abgetragen werden. Diese Bewältigung der altrechtlichen Fälle ist auf Kurs. Wenn es so weitergeht, wird es Ende Februar 2021 gar keine altrechtlichen Fälle mehr geben; sie werden alle entschieden sein.
Wenn es noch darum geht, Ausnahmen nach altem Recht zu finden, dann ist das durchaus möglich. Es kann - es wurde auch von der Sprecherin und dem Sprecher der Kommission gesagt - eine Verlängerung der Ausreisefrist beantragt werden. Oder wenn jemand sich bereits fünf Jahre in der Schweiz aufhält, kann ein persönlicher Härtefall geltend gemacht werden. Auch für die vielleicht noch wenigen Fälle, die nach altem Recht entschieden werden müssen, werden - das kann ich Ihnen sagen - das SEM und auch die Kantone sicher Hand bieten, um Lösungen zu finden. Aber es scheint mir nicht angezeigt, dass Sie eine gesetzliche Lösung treffen für eine Fallkonstellation, die es voraussichtlich ab Ende Februar 2021 gar nicht mehr geben sollte.