Briner Peter · Ständerat · 2002-10-03
Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-03
Wortprotokoll
Mit seinem Bericht legt der Bundesrat der Bundesversammlung zum zweiten Mal eine Übersicht über die von ihm, von den Departementen, Gruppen oder Bundesämtern abgeschlossenen Verträge vor. Der Bericht basiert auf Artikel 47bisb Absatz 5 des Geschäftsverkehrsgesetzes und betrifft die im Laufe des Jahres 2001 abgeschlossenen Abkommen.
Jeder bilaterale oder multilaterale Vertrag, den die Schweiz während des letzten Jahres ohne Ratifikationsvorbehalt unterzeichnet, ratifiziert oder genehmigt hat oder dem sie beigetreten ist, wird kurz dargestellt. Die der parlamentarischen Genehmigung unterliegenden Abkommen sind im Bericht nicht enthalten. Die Darstellung der einzelnen Verträge ist einheitlich strukturiert und enthält eine Zusammenfassung des Inhaltes sowie kurze Darlegungen der Gründe für den Abschluss, der damit verbundenen Kosten, der gesetzlichen Grundlage der Genehmigung sowie der Modalitäten für Inkrafttreten und Kündigung. Die Gliederung des Berichtes richtet sich nach den Zuständigkeiten der einzelnen Departemente.
Insgesamt handelt es sich um 209 Verträge, wobei das EDA mit 130 Verträgen den Bergpreis beansprucht. 126 davon entfallen alleine auf die Deza, deren Verträge diesmal einzeln aufgeführt werden, im Gegensatz zum letzten Jahr, als sie lediglich in Listenform zur Kenntnis gebracht wurden.
Die Einzelverträge sind - und dies erklärt sich von selbst - von unterschiedlichem Gewicht. Da geht es z. B. um die gegenseitige Anerkennung von Motorfahrzeug-Führerausweisen mit der kanadischen Provinz Saskatchewan oder dem US-Bundesstaat Louisiana bis zu politisch sensiblen Übereinkommen der Bundesanwaltschaft. Dies führte innerhalb der Kommission zu Diskussionen, nicht um die Vertragsinhalte, zu denen wir uns hier nicht auszusprechen haben, sondern in Einzelfällen um deren politische Opportunität.
Beispiele: In Bezug auf den Bericht (BBl 2002 5701, 5702) stellten sich die Fragen, was Beitragsvereinbarungen mit der Transparency International oder der Anti-Corruption Conference sollen. Antwort: Beiden Verträgen wird entwicklungspolitische Relevanz zugesprochen, wirkt sich Korruption doch sehr direkt entwicklungshemmend aus. Staatspolitisch heikle Bereiche werden in den Memoranden des EJPD (BBl 2002 5722-5724) vermutet, in denen die Zusammenarbeit der Bundesanwaltschaft mit den obersten Strafverfolgungsbehörden anderer Länder zur Ermittlung und Bekämpfung des internationalen Verbrechens geregelt wird. Dies ist wohl unter dem Gesichtspunkt "Schrötig, aber nötig!" zu akzeptieren.
Weitere Fragen betrafen etwa den Zweck des Austausches topographischer Informationen mit dem Vereinigten Königreich und den USA sowie den Nutzen von Abkommen mit Ländern, deren gegenwärtige Führung wenig vertrauensfördernd erscheint. Dieses Geschäft war in der APK also nicht lediglich ein Pro-forma-Traktandum. Auf die kritischen Fragen konnte uns indessen angemessene Antwort erteilt werden.
Die APK beantragt Ihnen, von diesem Bericht des Bundesrates Kenntnis zu nehmen.