Fluri Kurt · Nationalrat · 2020-12-16
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-16
Wortprotokoll
Im Konzeptbericht 2016 hat der Bundesrat seine Vorstellungen zum Mobility-Pricing konkretisiert. Demnach bezahlen, generell gesagt, die Verkehrsteilnehmenden in der gesamten Schweiz gemäss der von ihnen zurückgelegten Distanz eine Kilometerabgabe bzw. eine leistungsabhängige Abgabe.
Im Juli 2017 hat dann der Bundesrat das UVEK damit beauftragt, das Thema Mobility-Pricing mit einer theoretischen - theoretischen! - Wirkungsanalyse am Beispiel der Region Zug zu vertiefen. Die Abklärungen bzw. diese Wirkungsanalyse haben gezeigt, dass die für Mobility-Pricing erforderlichen Technologien vorhanden sind und dass der Datenschutz gewährleistet werden kann, indem in einem künftigen Gesetz die spezifischen Datenschutzanforderungen explizit und konkret definiert werden.
Die Wirkungsanalyse hat aber auch gezeigt, dass die Umsetzung sehr komplex ist und dass die Ziele und Erwartungen hinsichtlich Mobility-Pricing unterschiedlich sind. Für gewisse Akteure steht die Glättung der Verkehrsspitzen im Vordergrund. Andere wollen damit die Mobilitätsnachfrage senken, die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur sichern oder den öffentlichen Verkehr fördern. Zu beachten ist ausserdem, dass es unterschiedliche Zuständigkeiten gibt, weshalb alle drei Ebenen unseres Staatswesens einzubeziehen sind.
Die Kommission ist deshalb zum Schluss gekommen, dass es nicht sinnvoll ist und vor allem nicht schneller geht, wenn man direkt ein definitives Gesetz anpeilt oder eine Verfassungsänderung anpackt. Vielmehr ist die Kommission mit dem Departement mehrheitlich der Auffassung, dass ein Gesetz zuerst Pilotversuche ermöglichen soll. Dieses Gesetz wäre auf zehn Jahre befristet. Es würde Versuche mit einer jeweiligen Befristungsdauer von vier Jahren zulassen.
Nun kann man mit den Worten der Minderheitssprecherin durchaus der Auffassung sein, das sei mutlos und zu wenig zupackend. Die Kommissionsmehrheit ist aber der Auffassung, dass der Grundsatz "Eile mit Weile" auch hier gilt. Die Mehrheit ist deshalb der Auffassung, dass ihr Weg der bessere ist und vor allem eine parallele Gesetzgebungsarbeit nicht sinnvoll ist. Die Mehrheit sieht somit keinen Handlungsbedarf.
Die Kommission lehnte deshalb die Initiative ab, und zwar mit 14 zu 10 Stimmen. Ich bitte Sie, sich der Mehrheit der Kommission anzuschliessen.