Fluri Kurt · Nationalrat · 2020-12-17
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-17
Wortprotokoll
Ich möchte vorweg meine Interessenbindungen bekannt geben: Ich bin Mitglied des Verwaltungsrates zweier Transportunternehmen, die standardmässig von diesen Solidarbürgschaften profitieren.
Im Bundesgesetz über die Personenbeförderung vom 20.[NB]März 2009 ist in Artikel 31 Absatz 1 die Möglichkeit gegeben, dass der Bund bei Investitionen im Verkehrsbereich eines Unternehmens der Gläubigerin gegenüber eine Garantie abgeben kann, wenn dies im Interesse der Besteller ist. In Ausführung dieser Bestimmung haben wir am 15. Dezember 2010 einen Rahmenkredit zur Deckung allfälliger Zahlungsverpflichtungen beschlossen, die aus einem Bürgschaftsengagement des Bundes im Zusammenhang mit dem Erwerb von Betriebsmitteln im regionalen öffentlichen Personenverkehr entstehen können. Jetzt stehen 11 Milliarden Franken für die Dauer von zehn Jahren zur Verfügung. Am 31.[NB]Dezember dieses Jahres läuft der Rahmenkredit aus, weshalb Ihnen der Bundesrat und Ihre Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen beantragen, diesen Kredit um weitere zehn Jahre zu verlängern. Der Ständerat unterstützt diese Vorlage einstimmig; er hat das in der vergangenen Herbstsession so beschlossen.
Wichtig zu erwähnen ist, dass für den Bund bisher keine Ausfälle entstanden sind; bereits gestern Nachmittag haben wir die Förderung des Wohnraumes erwähnt, auch dort ist es ja zu keinen Ausfällen gekommen. Dabei werden die Besteller des regionalen Personenverkehrs durch die Bürgschaften jährlich um rund 10 Millionen Franken entlastet und damit indirekt auch die öffentliche Hand, indem die Abgeltungen entsprechend tiefer ausfallen können. Beschaffung und Finanzierung von Betriebsmitteln liegen beim regionalen Personenverkehr bekanntlich allein in der Verantwortung der Transportunternehmen. Der Bund hat beim Institut für Wirtschaftsstudien Basel eine Evaluation in Auftrag gegeben, sie ist am 12. Dezember 2018 abgeschlossen worden. Die Evaluation ist zum Schluss gekommen, dass die Solidarbürgschaft im regionalen Personenverkehr verglichen mit[NB]anderen[NB]Eventualverpflichtungen ein sehr tiefes Risiko beinhaltet.
Alternativen wären, so ist es in der Botschaft nachzulesen, die direkte Finanzierung mittels Bundesdarlehen oder die Schaffung einer zentralen Rollmaterialgesellschaft. Für die erste Alternative, die direkte Finanzierung mittels Bundesdarlehen, bräuchte es eine entsprechende Kreditabwicklung über den Bundeshaushalt. Diese Beschaffung und direkte Finanzierung unterstünde dann auch der Schuldenbremse. Bisher wurden mit dem System der Solidarbürgschaft gute Erfahrungen gemacht, weshalb auch für diese neue Zeitepoche auf die Anwendung der Alternative der direkten Finanzierung mittels Bundesdarlehen verzichtet wird. Die zweite Alternative würde darin bestehen, dass eine zentrale Rollmaterialgesellschaft geschaffen würde. Dies würde aber einen zu starken Eingriff in die Investitionsautonomie und die Freiheit der verschiedenen Transportunternehmungen bedeuten.
Die Verbilligung beträgt in Zahlen, wie gesagt, rund 10 Millionen Franken, prozentual bedeutet sie eine Entlastung der Fremdkapitalisierung von durchschnittlich 0,42 Prozent. In den beiden Unternehmen, in denen ich tätig sein darf, geht es sogar um eine Entlastung von durchschnittlich 0,5 Prozent. [PAGE 2631]
Ihre Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen empfiehlt Ihnen einstimmig, diesem Geschäft zuzustimmen.