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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-12-17

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-12-17

Wortprotokoll

Herr Fässler hat das eben ausgeführt: Sie haben in diesem Artikel zum einen eine redaktionelle Änderung. Im Entwurf soll explizit festgehalten sein, dass monetäre und nicht monetäre Zuwendungen erfasst werden. Diese Ergänzung hätte inhaltlich keine Auswirkungen, da Zuwendungen bereits gestützt auf Ihre Gesetzesdefinition alle wirtschaftlichen Vorteile umfassen, also monetäre und nicht monetäre Spenden.

Eine Minderheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen in Artikel 76b Absatz 2 Buchstabe b, den Schwellenwert für die Offenlegung von Zuwendungen auf 10[NB]000 Franken zu senken. Das ist der Schwellenwert, der der Volksinitiative entspricht. Es ist letztlich eine politische Frage, wie weit Sie den Forderungen der Initiantinnen und Initianten entgegenkommen wollen. Ein solcher Vorschlag wurde aber in den Kommissionen und in den Räten mehrmals verworfen. Der Bundesrat erachtet es als angemessen, die Grenze bei 25[NB]000 Franken ansetzen zu können. Das scheint für die Offenlegungspflicht doch wirksam zu sein, weil damit die bedeutenden Spenden tatsächlich erfasst werden. Er unterstützt deshalb die Mehrheit.